Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht!

Die These, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Rechts- zu einem Gesetzesstaat mutiert ist, ist nicht neu. Spätestens seit der Corona-Episode sollte klar geworden sein, dass Gesetze, Regelungen und Verfügungen einer amtierenden Regierung einen höheren Wert besitzen als die einmal als unverbrüchlich und unveräußerlich titulierten Rechte. Schnell waren letztere beschnitten und außer Kraft gesetzt und in gleichem Tempo wurden die verleumdet, die die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Außerkraftsetzen von Rechten und der Legitimität aktueller Verfügungen in Zweifel zogen. Seitdem hat sich eine Spaltung vollzogen, die als die Konkurrenz zweier Paradigmen bezeichnet werden muss: Die Vertreter des Rechtsstaates stehen denen des Gesetzesstaates gegenüber.

Was heißt das? Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Vorstellung, dass mündige und verantwortungsbewusst handelnde Bürger in der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten zu einer auskömmlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen. Gesetzesstaatlichkeit bedeutet, Gesetze und Regelungen zu produzieren, die den Missbrauch von Rechten und das Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren und somit eine reibungslose Entwicklung der Gesellschaft garantieren sollen. Um Illusionen vorzubeugen: In Reinform hat auch der Rechtsstaat nie existiert. Mit dem aus heutiger Sicht magischen Datum 1990 hat jedoch die Tendenz des Gesetzesstaats die Oberhand gewonnen. Es gilt das System von Regel und Sanktion, und nicht das von Recht und Ordnung. Und, bevor es vergessen wird, die Demontage des Rechtsstaates verlief legal, immer betrieben von einer gewählten Regierung und immer mit Rückenwind der Meinungsindustrie.

Dass eine Gesellschaft, die mehr auf die Sanktion des Regelverstoßes setzt, dieses nur kontrollieren kann, wenn sie Institutionen und Instrumente der Kontrolle schafft, liegt auf der Hand. Und dass ein Gedankengut, dass nicht auf die Vernunft und Kreativität der Bürgerinnen und Bürger, sondern auf deren Verschlagenheit und Betrugsabsichten schaut, einen mächtigen Apparat der Kontrolle hervorbringt, ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern sind alle Klagen über eine ausufernde Bürokratie entweder hilfloses Gestammel, das dokumentiert, wie unreflektiert die Täter unterwegs sind oder einfach nur Krokodilstränen. Denn die Lösung des Problems wäre relativ einfach.

Sie läge nämlich in dem Vertrauen auf die Bürgerschaft.  Das ist jedoch geschwunden, sonst wäre die Metamorphose vom Rechts- zum Gesetzesstaat nicht vollzogen worden. Wer in diesem Setting einen Bürokratieabbau verspricht, müsste das herrschende staatliche Paradigma grundsätzlich ändern. Und dürfte nicht von Maßnahmen reden, die suggerieren, mit ein bisschen Digitalisierung wäre die Sache zu bereinigen. Womit wir wieder bei einer Mystifikation wären, die immer wieder bemüht wird, aber noch nie, ich wiederhole, noch nie zu irgend einer Form von Emanzipation oder Demokratie geführt hat. Das Instrument, die Technik an sich, ist weder diktatorisch noch demokratisch, sie ist immer ein Instrument in den Händen von Interessengruppen. Und die heute Herrschenden haben mittels der Digitalisierung in puncto Wissen die kollektive Weltgemeinschaft enteignet, sie kontrollieren alle Informationsflüsse und sie administrieren damit die Kriege. Wer meint, mit diesem Instrument in den Händen derer, die den Paradigmenwechsel so betrieben haben, wie er sich vollzogen hat, seien die Kontrollinstrumente zu bekämpfen, hat seit dem 1. April bereits einige Tüten zuviel geraucht. 

Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht. Und Rechte werden von niemandem verliehen, die nimmt man sich. Und wer diese Bereitschaft nicht mitbringt, sollte die Klage aus seinem Repertoire verbannen!  

2 Gedanken zu „Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht!

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  2. Gamma Hans

    Sehr geehrter Herr G. Mersmann.

    Können Sie mir bitte sagen welche Regierungsform, mit allem wenn und aber, Ihnen am liebsten ist?

    Mit freundlichen Grüßen
    Hans Gamma

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