Archiv des Autors: Gerhard Mersmann

Eine Bilanz des Neoliberalismus

Albrecht Müller, Jahrgang 1933, seinerseits ehemaliger Leiter von Willy Brandts Wahlkampf 1972 und Mitglied der Planungsabteilung bei den Kanzlern Brandt und Schmidt und Herausgeber der Nachdenkseiten, hat ein weiteres Buch veröffentlicht. Unter dem Titel „Die Revolution ist fällig. Aber sie ist verboten“ lässt er quasi sein politisches Leben Revue passieren und bewertet die Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Anlass zu Optimismus geben seine Ausführungen nicht, aber sie eignen sich hervorragend als ein Kompendium über den Niedergang dessen, was einmal soziale Marktwirtschaft und der Sozialstaat genannt wurde. Die Überschrift der Demontage dieses Konstruktes, das einmal als ein Markenzeichen der Bundesrepublik Deutschland reklamiert wurde, lässt sich unter der Überschrift „Der Siegeszug des Neoliberalismus“ sehr gut zusammenfassen.

Müller beschreibt in anschaulich und plausibel, wie seit den 1980er Jahren das Auseinanderklaffen der Besitzverhältnisse zu einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft geführt hat, wie der Staat als Regulativ sozialer Ungerechtigkeit immer mehr zurückgedrängt wurde, wie die Besteuerung großer Vermögen sank und die Bedürftigkeit vieler stieg, wie die Gesetzgebung zunehmend von Lobby-Verbänden formuliert wurde, wie mit dem Billiglohn-Sektor ein so genanntes Prekariat entstand, wie die Parteien von einem Ort der politischen Willensbildung zu Karrierevereinen mutierten und wie sich die Monopolisierung des Pressewesens auf dessen Rolle bei der Information der Bürgerschaft ausgewirkt hat. Da kennt sich Müller bestens aus und da bringt er Beispiele, wie das journalistische Handwerk durch die Technik der Meinungsmache zerstört wurde.

Der Siegeszug des Neoliberalismus hat dazu beigetragen, dass der Begriff der Solidarität außer Mode geraten ist und sich eine Doktrin herausgebildet hat, die die Ellenbogengesellschaft präferiert. Zu der inneren, ökonomischen wie sozialen Spaltung der Gesellschaft kam die Renaissance des Kalten Krieges. Das, was letztendlich zu der Überwindung der Spaltung Deutschlands beigetragen hat, die damals so titulierte Neue Deutsche Ostpolitik, die der Maxime „Wandel durch Annäherung“ folgte, wurde schon kurz nach der Wiedervereinigung abgelöst durch eine neue Phase der Konfrontation, die immer weiter geht und deren Ende nichts Gutes verspricht. 

Nein, die Lektüre ist nicht dazu geeignet, Mut zu tanken, aber sie führt noch einmal in komprimierter Weise das Destruktionspotenzial der herrschenden Ideologie des Neoliberalismus vor Augen. Deshalb sei es erlaubt, diese Lektüre besonders jüngeren Leserinnen und Lesern zu empfehlen, um die Möglichkeit zu haben, das Desaster der letzten Jahrzehnte in seiner umfänglichen Wirkung zu betrachten. 

Albrecht Müller verzichtet darauf, obwohl der Titel es suggeriert, eine Revolutionsperspektive zu zeichnen. Dazu fehlt das Potenzial, d.h. weder starke Gewerkschaften noch Parteien sind zu verorten, die ihrerseits die Basis wie die Stärke hätten, um der Politik der unstillbaren Gier und sozialen Kälte Paroli bieten zu können. Das, was der französische Ökonom Piketty, den Müller immer wieder zitiert, das sozialdemokratische Zeitalter genannt hat, ist Geschichte. Sich diese noch einmal vor Augen zu führen trägt dazu bei, die Schimäre der Alternativlosigkeit zu der Politik des großen Geldes in Luft aufzulösen. 

Die Revolution, die Albrecht Müller in diesem Buch anspricht, wäre eher eine Restauration der sozialdemokratischen Periode. Das klingt verwegen und abseitig, weil Geschichte zwar immer wieder bestimmte Muster aufweist, wiederholen tut sie sich hingegen nicht. Dennoch sei die Lektüre all jenen empfohlen, die sich für politische Bilanzen interessieren.

  • Herausgeber : Westend; 1. Edition (7. September 2020)
  • Sprache : Deutsch
  • Taschenbuch : 192 Seiten
  • ISBN-10 : 3864893070
  • ISBN-13 : 978-3864893070

Was macht eigentlich der Verfassungsschutz?

Derzeit kreist ein Narrativ durch den Äther, das vor allem von verschiedenen Politikern in die Welt gesetzt wurde und von vielen Medien verbreitet wird. Es geht dabei um die im Grundgesetz beschriebenen unveräußerlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir reden hier über das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit wie die Freizügigkeit. Es ist bekannt, dass diese im Rahmen der Corona-Pandemie massiv eingeschränkt wurden. Die Beschlüsse wurden in dafür nicht legitimierten Gremien gefasst und im Nachhinein vom Parlament, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten gebilligt. Allein dieser Umstand ist bereits eine massive Beschädigung der Verfassungsorgane. Was allerdings bleibt, ist die Unveräußerlichkeit der erwähnten Rechte, auch wenn sie temporär eingeschränkt sind.

Das in die Welt gesetzte Narrativ ignoriert den Umstand der Unveräußerlichkeit und es wird wiederholt davon gesprochen, dass die Grundrechte unter gewissen Umständen gewissen Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden könnten. In diesem Kontext wird wiederum ein Vokabular benutzt, das in Bezug auf die verfassungsmäßigen Rechte fehl am Platz ist und aus dem Strafvollzug stammt. Da wird von strengen Regeln gesprochen und von Lockerungen, die man gewähren will, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei um eine Umdeutung der Verfassung, ja, um eine schwere Verletzung von deren Ziel und Geist. 

Dass in diesem Kontext der Verfassungsschutz schweigt, während er auf anderen Feldern aktiv wird, dokumentiert die Schräglage, in der wir uns befinden. Ob Menschen, die ihre eigenen, zuweilen abstrusen Schlüsse aus der gegenwärtigen Lage ziehen und sich auf esoterische, die Corona-Situation ignorierende und verwegene Deutungsmuster einlassen, den Tatbestand einer Gefährdung der Verfasssungsmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland verursachen, ist eher zweifelhaft. Das zu beurteilen ist die Aufgabe der Exekutive, nicht die des Verfassungsschutzes.

Letzterer wäre gut beraten, sich mit den Verbreiterinnen und Verbreitern des erwähnten Narrativs zu befassen, die Amt, Funktion und gesellschaftliche Stellung dazu missbrauchen, um die Verfassung umzudeuten. Da werden aus den Grundrechten Gnadenakte, die ein Obrigkeitsstaat den Untertanen zukommen lässt. Es handelt sich dabei um die größte Attacke gegen die Verfassung der Republik seit ihrem Bestehen. Und was macht der Verfassungsschutz? Er beobachtet Esoteriker von der schwäbischen Alb!

Großes Lob bekommt er ausgerechnet, aber logischerweise von denen, die das neue Narrative der Gnadenrechte bedienen und die, da muss man sich nichts vormachen, gegenwärtig über die Macht verfügen. Das Bittere an dieser Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Machthaber auf Zeit, auch das ist eine Binsenweisheit demokratischer Gesellschaften, sich nicht aufführen oder zu erkennen geben, dass sie im Auftrag derer unterwegs sind, die sie behandeln wie Unmündige, zu keiner vernünftigen Entscheidung Fähige, die betrachtet werden wie Häftlinge und Delinquenten. Ihnen wird suggeriert, es hinge exklusiv von ihrem Betragen ab, wie es weiter verläuft mit den Infektionen und wie die Lage auf den Intensivstationen ist. Oft, allzu oft waren es die gleichen Personen, die vor der großen Pandemie das Gesundheitssystem rationalisiert und auf Gewinn ausgerichtet haben, und sie, die den Geist der Verfassung mit Füßen treten, erzählen dem Volk, das nach Aussagen bestimmter Politiker ja eigentlich gar nicht mehr existiert, es sei durch sein Fehlbetragen für die Katastrophe verantwortlich ist. Übrigens eine Verschwörungstheorie, die alle anderen, die kursieren, bei weitem übertrifft.

Angesichts des beschriebenen Narrativs und der verheerenden Fehldeutung der eigenen Funktion wäre es höchste Zeit, dass sich der Verfassungsschutz mit diesen Entwicklungen beschäftigt. Großer Applaus bliebe nicht aus.