Man kann vieles verlieren im Leben. Geld, Hab und Gut, gute Freunde, Partner, Gesundheit. Das Schlimmste jedoch ist die Würde. Menschen, die etwas Wichtiges in ihrem Leben verloren haben, berichten darüber. Ich erinnere mich an einen Zeitzeugen, einen uralten Mann, der über seine Jugend im Ruhrgebiet im letzten Jahrhundert erzählte, unter welch ärmlichen Verhältnissen sie lebten, wie begrenzt die Mittel waren, wie wenig Freude das Leben brachte. Die Erzählung floss so dahin, wie eben ein Mensch berichtet, dem keine Härte fremd ist, der das alles überstanden hat und den nichts mehr erschüttern kann. Selbst der Tod nicht. Und dann brach er plötzlich in Tränen aus. Er erzählte, wie sein Vater unter Tage sein Leben gelassen hatte und wie die Restfamilie die Zechenwohnung räumen musste und sie bei einer begüterten Witwe in ihrem großen Anwesen auf Vermittlung der Kirche um Unterschlupf vorsprachen. Und wie diese reiche Frau mit ihnen gesprochen hatte. Das, so der alte Mann, war das Schlimmste. Wir hatten unsere Würde verloren.
Nach dem, was das letzte Jahrhundert mit zwei großen Kriegen an Zerstörung, Verwahrlosung und Erbitterung hinterlassen hatte, war es kein Zufall, dass in dem Skript für eine andere Zukunft, das sich Grundgesetz nannte, als erster Satz notiert war: Die Würde des Menschen ist unantastbar. Das sollte die Lehre sein. Selbstverständlich handelt es sich um eine Vision, und nicht um eine Realität. Denn, wie formulierte es einst einer unserer klügeren Politiker einmal, nichts kommt von selbst und nichts Gutes bleibt ohne Anstrengung.
Der Charakter des Grundsatzes ist universell. Dass heißt, er gilt für alle, egal woher sie kommen, unabhängig davon, wohin sie gehen. Für jede Ethnie, Nationalität, Religion. Der Satz sollte nicht nur für die Bewohner des eigenen Hauses gelten, sondern auch für Nachbarn, ja, selbst für Menschen, die andere Interessen vertraten.
Warum ich auf diesen Aspekt des Grundgesetzes komme? Ich sah die Siegerehrung bei bei der Europameisterschaft im Turnen. Die Russin Angelina Melnikowa hatte den Wettkampf gewonnen. Zweite war eine Ukrainerin, den dritten Platz belegte eine Italienerin. Die Siegerin ging auf die hinter ihr Platzierten zu und wollte den anderen beiden durch einen Handschlag gratulieren. Die Italienerin nahm an, die Ukrainerin ignorierte sie und hielt die ukrainische Fahne hoch. Als die Russin das Siegerpodest bestieg, durfte weder die russische Fahne gezeigt, noch die Nationalhymne gespielt werden. Der Blick dieser jungen Frau, die mit den Tränen kämpfte, hatte mit dem Satz, dass die Würde des Menschen unantastbar ist, nichts gemein.
Damit keine Missverständnisse entstehen: Die russische Sportlerin war traurig und ergriffen, aber sie hatte in der Art und Weise, wie sie auftrat, ihre Würde behalten. Wer sie verloren hatte, das waren die Veranstalter und die Ukrainerin. Denn sie traten das Prinzip mit Füßen. Und noch etwas: wer tatsächlich glaubt, mit derartig absurden, menschenfeindlichen, unsportlichen und unfairen Aktionen in Russland eine Stimmung erzeugen zu können, die den Umsturz im eigenen Land fördert, der hat komplett den Verstand verloren. Was man mittlerweile gewohnt ist und kaum noch jemanden erschüttert. Aber als politisches Gebilde hat man etwas verloren, was weitaus schlimmer und nicht wieder gutzumachen ist: Die Würde.

Würde ist kein Privileg der „Richtigen“
Sehr geehrter Herr Mersmann,
Ihr Text berührt einen entscheidenden Punkt: Menschenwürde ist gerade dort zu verteidigen, wo es politisch, national oder moralisch unbequem wird. Ich würde allerdings einen Gedanken präzisieren: Ein Mensch kann gedemütigt, entrechtet, verletzt oder getötet werden – seine Würde als Mensch wird dadurch nicht aufgehoben. Sie kann missachtet werden; sie wird dadurch nicht weniger.
Das ist nicht nur eine ethische, sondern auch eine rechtliche Grundentscheidung. Art. 1 Abs. 1 GG verpflichtet den Staat, die Würde jedes Menschen zu achten und zu schützen. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beginnt mit der Gleichheit aller Menschen „in Würde und Rechten“ und verbietet Unterscheidungen insbesondere nach Nationalität oder politischem Status. (Gesetze im Internet) Auch die UN-Charta verbindet Frieden ausdrücklich mit Menschenrechten und internationalem Recht. (Vereinte Nationen)
Daraus folgt eine einfache, aber anspruchsvolle moralische Rechnung:
Würde eines Menschen = 1.
Würde von zwei Menschen = 1 + 1 = 2.
Die Würde des einen wird niemals dadurch kleiner, dass der andere sie besitzt.
Deshalb sollte auch eine russische Sportlerin nicht deshalb weniger menschliche Anerkennung erfahren, weil sie Russin ist. Zugleich sollte man zwischen einer staatlichen Maßnahme gegen russische Staatssymbole und einer persönlichen Demütigung einer Athletin unterscheiden. Die internationale Sportordnung hat gerade deshalb Regeln entwickelt, um politische Konflikte nicht unterschiedslos auf einzelne Sportler zu übertragen; auch die UN-Sonderberichterstattung hat hervorgehoben, dass individuelle Einschränkungen nicht allein an die Staatsangehörigkeit geknüpft werden sollten. (Olympic Library)
Allerdings würde ich Ihrer Formulierung widersprechen, die Ukrainerin oder die Veranstalter hätten dadurch „ihre Würde verloren“. Moralisch problematisch kann eine Handlung sein, ohne dass der handelnde Mensch seine Menschenwürde verliert. Genau darin liegt die Stärke des Prinzips: Auch derjenige, der andere entwürdigt, bleibt Träger derselben unveräußerlichen Würde. Sonst würden wir die Würde selbst zu einer Belohnung für moralisch richtiges Verhalten machen.
Das hat auch eine religiöse Tiefendimension. Im jüdisch-christlichen Denken besitzt der Mensch Würde nicht aufgrund seiner Nationalität, Leistung oder politischen Gesinnung, sondern weil der Mensch als Ebenbild Gottes verstanden wird (Gen 1,27). Im Gleichnis vom barmherzigen Samariter wird diese Würde gerade nicht an Volkszugehörigkeit oder Gegenseitigkeit geknüpft (Lk 10,25–37). Und Kant formulierte philosophisch denselben Universalismus: Der Mensch darf niemals bloß als Mittel, sondern muss immer auch als Zweck an sich selbst behandelt werden.
Deshalb gilt dieser Maßstab für Russen und Ukrainer, Israelis und Palästinenser, Christen, Juden und Muslime, Täter und Opfer gleichermaßen. Wer ihn nur auf die jeweils eigene Seite anwendet, hat das Prinzip bereits aufgegeben.
Auch Ihre Position zur Todesstrafe lässt sich aus diesem Gedanken stringent begründen: Wenn menschliches Leben und Würde nicht vom moralischen Werturteil des Staates abhängen, darf der Staat einen Menschen nicht zum endgültig verfügbaren Objekt seiner Strafgewalt machen. Der UN-Menschenrechtsausschuss sieht die Abschaffung der Todesstrafe ausdrücklich als mit dem Schutz des Lebens und der Menschenwürde verbunden. (UN-Menschenrechtsrat) Ob man die Todesstrafe deshalb juristisch als „Mord“ bezeichnet, ist eine andere Frage; als ethische Verurteilung staatlicher Tötung ist Ihre Position jedoch konsequent.
Vielleicht ist das die eigentliche Lehre aus Ihrem Erlebnis mit dem alten Bergmann: Armut nahm seiner Familie Besitz und gesellschaftliche Stellung. Die herzlose Behandlung konnte ihn zutiefst verletzen. Aber selbst damals besaß er etwas, das ihm niemand nehmen konnte: seinen Wert als Mensch.
Die Würde ist deshalb nicht verloren, wenn andere sie verletzen.
Verloren geht vielmehr unsere moralische Orientierung, wenn wir beginnen, die Würde davon abhängig zu machen, auf welcher Seite ein Mensch steht.
Gerade in einer Zeit des Krieges sollte das unser kleinster gemeinsamer Nenner sein: Kein Mensch ist weniger Mensch, weil er den falschen Pass, die falsche Fahne, die falsche Religion oder die falsche politische Meinung besitzt.
Das ist keine Naivität. Es ist die anspruchsvollste Konsequenz aus dem Satz:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar.“
Nachtrag: „Mit Unterstützung von ChatGPT erstellt und redaktionell überprüft.“