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Straßenjungs und Richter

Früher nannte man sie Straßenjungs, heute meistens Straßenkids. Beide Bezeichnungen täuschen darüber hinweg, dass es sich nicht immer nur um Minderjährige handelt, sondern auch um Menschen fortgeschrittenen Alters, die immer noch ihr Wohnzimmer auf der Straße haben. Diese Gruppe von Menschen teilt in der Regel ein hartes Los, das sie sehr viel gelehrt hat. Zumeist weisen sie eine instinktive Sicherheit auf, wenn es darum geht, Gefahren auszumachen. In der medialen Öffentlichkeit finden sie und ihre Fähigkeiten allerdings nicht statt, es sei denn, wenn irgendwelche karitativen Kampagnen sie wieder einmal als Opfer auf dem Schirm haben. Dabei wäre es von großem Nutzen, sie ab und zu zu Rate zu ziehen, wenn es um die Beurteilung gesellschaftlicher Entwicklungen geht. In diesen Tagen weisen nämlich gerade sie auf Missstände hin, an denen man ihnen gar kein Interesse zutraut. Eines davon ist die Praxis der Rechtsprechung in unserem Land.

Juristen ihrerseits haben einen sehr spezifischen Auftrag. Sie sollen sich, je nach Rolle im Rechtssystem, darum kümmern, die in der Verfassung verankerten Rechte zur Geltung zu bringen. Das verlangt Kenntnis, Weitsicht, Unbestechlichkeit und Ethos. Dieser hehre Auftrag ist umso schwerwiegender, als dass auch diese Individuen, die für Rechtsprechung und Rechtsauslegung verantwortlich sind, einer allgemeinen gesellschaftlichen Sozialisation ausgesetzt sind, die ihre Haltung beeinflusst. Letzteres wird im Moment an den illustren Fällen von Rechtsprechung immer deutlicher.

Wenn ein Rentner, der seit vierzig Jahren in einer Wohnung lebt, den juristischen unterlegten Verweis aus seiner Wohnung erlebt, dann hat das sehr viel mit dem gesellschaftlichen Mainstream zu tun, aber wenig mit den im Grundgesetz verbrieften Rechten. Und wenn die höchste Instanz im Staate darüber entscheiden muss, ob eine ohne eigenes Verschulden Geschädigte den vollen Anspruch bekommt, weil untergeordnete Instanzen ihr das Nichttragen eines Fahrradhelmes einschränkend zum Vorwurf machen, obwohl letzteres nicht gesetzlich vorgeschrieben ist, dann fragt man sich, wie solche Vertreter der Zunft ihr erstes juristisches Staatsexamen erlangen konnten. Und wenn andererseits immer mehr Beispiele dafür vorliegen, dass gleiche Tatbestände aufgrund unterschiedlicher kultureller Motivlagen und Erklärungszusammenhänge unterschiedlich bewertet werden und zu unterschiedlichen Strafmaß führen, dann wird evident, dass die Rechtsgrundlage der Gleichheit längst verlassen wurde zugunsten eines nebulösen Gerechtigkeitbegriffs, der in der Rechtsprechung nichts zu suchen hat.

Ausgeschlossen davon sind Urteile, die kein Mensch mehr nachvollziehen kann, wie das berühmte Bienenstich-Urteil, in dem einer Beschäftigten mit rechtlicher Sanktionierung fristlos gekündigt wurde, weil sie ein Stück Bienenstich aus der übrig gebliebenen Ware, die ansonsten am selben Abend vernichtet worden wäre verzehrte im Vergleich zu dem Strafmaß bei einer Steuerhinterziehung in astronomischer Höhe. Und das obwohl sich die Richterinnen und Richter konform zur Gesetzeslage bewegt haben. Da fehlt es lediglich an Fingerspitzengefühl, was man als Chiffre für so etwas wie soziale Empathie bezeichnen muss.

Das Schwingen im Mainstream der juristischen Klasse bedeutet für die weitere gesellschaftliche Entwicklung eine große Gefahr. Die teilweise rituellen Urteile wie der Rausschmiss des Rentners aus seiner Wohnung füllen nämlich die Zorndepots derer, die in dem naiven Glauben leben, unsere Rechtsprechung basiere noch auf dem Grundsatz der Gleichheit. Er ist längst erodiert und einer Deutung zugunsten des Zeitgeistes gewichen, der im Sinne von Toleranz und Gerechtigkeit zwar gut gemeint ist, aber große Teile der Unterprivilegierten zur Exekution freigibt. Ihr Zorn wird sich richten gegen die Werte der den Zeitgeist dominierenden Mittel- und Bildungsschichten, zu denen die Juristen auch gehören. Ein Roll Back wäre die Folge. Vielleicht wäre es sinnvoll, einmal Audits für Juristinnen und Juristen zu organisieren, mit Straßenjungs als Feedback-Gebern.

Jenseits der Gerechtigkeit

Die bürgerliche Revolution, so wie sie im benachbarten Frankreich urgeschichtlich gestanzt wurde, lebte von dem faszinierend einfachen Slogan Freiheit-Gleichheit-Brüderlichkeit. Man sollte eben nie vergessen, wer bestimmte Revolutionen trägt und darin seine vornehmlichen Interessen vertritt. Übersetzt in die zeitgenössische Terminologie bedeutete die Freiheit in diesem Kontext das Recht des unabhängigen Subjektes, zu gestalten. Mit Gleichheit schlugen die Revolutionäre das ganze System der feudalen Privilegien zusammen und setzten an deren Stelle die formale, rechtliche Gleichheit. Und Brüderlichkeit suggerierte dieser radikalen Massenbewegung sogleich das Bindemittel für die neue Gesellschaft: Es sollte ein gemeinsames Verständnis und eine gemeinsame Intentionalität sämtlicher Akteure geben. Alles andere ist Sozialromantik, die man später gerne hinzufügte, um den kalten Hintern der Bourgeoisie etwas zu bedecken. Aber auch ohne Schurz war das wirtschaftlich freie und gleiche Bürgertum, das eine Einsicht in die Notwendigkeiten der Gemeinschaft mitbrachte, der wohl größte Quantensprung in der Entwicklung zur Moderne.

Wie so oft im unerbittlichen Schreiten des Chronos goutiert sich die Nachwelt an immer neuen Interpretationsversuchen derartiger historischer Einschnitte. Zum Teil ist so etwas sogar notwendig, beschreibt es doch Fragen, die aufgeworfen werden müssen, wenn Komplexität und Diversität zunehmen. So klingt die formale Freiheit vielen als Zynismus, die de facto nie die Bedingungen antrafen, derer es bedurft hätte, um wirklich frei zu handeln. Ein Mittelloser, der über wenig Bildung und Selbstvertrauen verfügt, egal aus welchem Grunde, empfindet schon die unternehmerische Freiheit als ein Privileg, das ihm immer verwehrt sein wird. Und er wird auch die formale Gleichheit vor dem Gesetz nur dann genießen können, wenn er sich mit seinesgleichen vergleicht. Gesellschaftlich Starke, die können sich gute Anwälte leisten, die verfügen über einflussreiche Netzwerke und die wirken in die Meinungsbildung hinein. Und der Mittellose wird sich ebenfalls eher verhöhnt fühlen, wenn er beobachtet, wieweit die Einsicht der Starken in die Notwendigkeit des Ganzen gesunken ist.

In Deutschland, wo die bürgerliche Revolution schon in ihrem Urstadium eine relativ bescheidene Sache war, haben sich weder die Rechtsgrundsätze der bürgerlichen Revolution noch ihre den Werten verpflichtete Ethik je so richtig etablieren können. Wie selten in der Geschichte wurde hier ein Stück aufgeführt, bei dem das freie Subjekt des handelnden, gestaltenden Bürgers nahezu keine Rolle spielte. Entweder kamen überzeugte Monarchisten dem Bürgertum zuvor und reformierten das Gemeinwesen von „oben“, d.h. dirigistisch und despotisch, oder die proletarischen Massen beendeten den letzten, vom Monarchismus angezettelten Krieg und bereiteten den Weg für eine dem Ancién Regime friedlich gesonnene republikanische Regierung, die auf dem rechten Auge blind war. Das Bürgertum lag immer in heißem Wachs, etwas düpiert, doch meistens regungslos.

So mag es nicht verwundern, dass sich ein Fragment der späteren, proletarischen Revolution, die übrigens auch in Deutschland keine Chance hatte, in den zeitgenössischen politischen Diskurs eingeschlichen hat, das enorme Sprengkraft bürge, würde es auch umgesetzt. Es handelt sich um den Begriff der Gerechtigkeit, der viel weitergehend ist als die formale Gleichheit, der aber durch seine Nähe zu einer kommunistischen Vision kaum eine Chance hat, je Realität zu werden. Und so unterliegt das Diktum der Gerechtigkeit einem Schicksal, das ihm gar nicht Recht sein kann. Es wird benutzt, um Illusionen zu schüren über die sozialen Möglichkeiten von Politik. Der Ansatz führt in die Irre. Formale Gleichheit und Freiheit sowie eine nachweisbare Einsicht in die Notwendigkeiten des Gemeinwesens sind hier und heute immer noch ein sehr radikaler Maßstab.

Das Metier von Untertanen

Jedes Volk hat so seine Vorlieben. Den Franzosen sagt man nicht zu Unrecht nach, dass sie nichts so lieben wie die Freiheit, eine üppige Pastete und den Wein, den Briten ist mehr nach reservierter Größe und Fairplay, den Spaniern sagt man nach, ihnen sei nichts wichtiger als die Hitze des Temperaments, den Chinesen sind es für uns unvorstellbare Dimensionen des Denkens und schlichter Reichtum, den Amerikanern die Jagd nach dem Glück und den Russen das Maß an Vergeudung. Uns Deutschen ging es immer ums Kollektiv. Das klingt zwar auf den ersten Blick befremdlich, lässt sich aber dokumentieren an dem Wert, der dem Begriff der Gerechtigkeit zugemessen wird. Die Gerechtigkeit ist jedoch die Sphäre, in der das Kollektiv sich bewegt, in der geklärt ist, unter welchen Umständen die einzelnen Glieder sich zu arrangieren haben.

Ja, der Slogan der französischen Revolution, der das Bürgertum emanzipierte und seine Epoche einleitete, beinhaltete die Gerechtigkeit nicht. Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit bezogen sich auf das Individuum. Es ging um die individuelle Freiheit, die formale Gleichheit und die Toleranz, es ging aber nicht um die Regulierung der Beziehungen der vielen Individuen zueinander. Das trauten alle revolutionären Denker dieser Zeit, von Montaigne bis Voltaire, von Saint-Just bis Danton den freien Individuen zu. Es ist die Note der deutschen Interpretation, die bürgerliche, die ihr nach folgende proletarische wie die wohlfahrtsstaatliche Epoche mit dem Diktum der Gerechtigkeit zu dominieren. In jeder Nuance wird sie bemüht. Dass sie dem Regulativ des sozialen Vergleichs entspringt und auf einer so profanen Regung wie dem Neid beruht, sollte durchaus bei der kritischen Betrachtung eine Rolle spielen.

Wie emanzipatorisch kann eine Idee sein, wenn sie in der Regung allgemeiner Missgunst beginnt und jedem Individuum a priori zutraut, sich auf Kosten des Kollektivs bereichern oder Vorteile verschaffen zu wollen? Das Pendant zur Programmatik der Gerechtigkeit ist die Form des übermächtigen Staates, der die einzelnen, womöglich freien Bestien im Zaum zu halten und zu bevormunden hat. Das Konzept der bürgerlichen Revolution, das freie und selbstreferenzielle Individuum, ist dem mit dem Monopol auf die Gerechtigkeit ausgestatteten Staat ein Gräuel. Das sollten wir uns vor Augen führen, wenn wir zum Beispiel in dem neuen Koalitionsvertrag der Regierung lesen. Dort ist von Chancengerechtigkeit, Generationengerechtigkeit, gerechter Bildung und gerechter Weltordnung die Rede, es geht dort altersgerecht, tiergerecht und geschlechtergerecht zu. Das sind Kampfansagen an die Freiheit der Bürgerinnen und Bürger und eine Ermächtigung der Justiziare des Gleichmaßes. So sozialrevolutionär die Forderung nach Gerechtigkeit auch verkauft wird, ein Staat ist die letzte Institution, die den Zustand garantieren kann.

Es sind die freien, selbstbestimmten Individuen, die der Staat in ihrem Handeln schützen sollte, die aus ihren Handlungen das herstellen können, was als eine Annäherung an den Zustand der Gerechtigkeit begriffen werden kann. Wie morbid ist der Gedanke, dass Bürokratien durch Bestimmungen und Verordnungen dafür sorgen können, dass sich die einzelnen Glieder der Gesellschaft dem Stadium von Freiheit und Glück, dem Fanal aller Revolutionen der Neuzeit, nähern könnten? Solange der Fluch der Gerechtigkeit über unseren Köpfen schwebt, sind wir tatsächlich unter dem Joch von staatlicher Intervention und Bevormundung. Die Freiheit und die Fähigkeit des aufgeklärten Individuums, mit ihr umzugehen, sind der Weg, der zu nahezu gerechten Verhältnissen führen kann. Als Mittel gegen Diskriminierung mag das Programm der Gerechtigkeit sich eignen, als Maß der Befreiung taugt sie nicht. Denn Gerechtigkeit in Unfreiheit, das ist ein Metier, das nur überzeugte Untertanen bereit sind zu lieben.