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Fundstück: Drohnen – Verteidigung auf fremdem Territorium?

Jetzt wird ein Instrument, das ausschließlich zur asymmetrischen Kriegsführung außerhalb des eigenen Territoriums eingesetzt wird, als „Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten“ deklariert. So viel Impertinenz muss man sich erst einmal trauen. Dass in der CDU mit ihrer unsäglichen Verteidigungsministerin, die bereits von deutschen Fregatten im südchinesischen Meer träumt, ein solcher Unsinn herausgehauen wird, muss allerdings nicht mehr verwundern. Und dass das selbe Lager der SPD nun die Regierungsfähigkeit abspricht, wundert nicht, erfordert jedoch eine grundsätzliche Debatte. Mit dem bereits getätigten Kauf von Drohnen und ihrer geplanten ballistischen Aufrüstung geht es nicht mehr um die Wacht am Rhein. Es geht um Kriege mit aktiver deutscher Beteiligung auf fremden Territorium. Wenn das die Zustimmung zu dem ist, was Regierungsfähigkeit genannt wird, dann ist es an der Zeit, nicht nur die CDU, sondern auch die anderen Parteien, wie Grüne, Linke, FDP etc. zu fragen, wie sie es nicht nur mit dem Grundgesetz, sondern auch mit dem imperialistischen Krieg halten. Etwas Besseres konnte vor den anstehenden Bundestagswahlen 2021 nicht passieren.

Das Grundgesetz, noch im letzten Jahr zum 70. Jubiläum seiner Verabschiedung gefeiert und in Prachtausgaben in alle Windrichtungen verschickt, sieht in den Paragraphen 115a ff. lediglich den Verteidigungsfall vor. Es heißt, im Falle eines Angriffs auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland ist der Einsatz von Militär gerechtfertigt. Dass bereits in der Vergangenheit dieses Gesetz, das aus der Geschichte des imperialistischen Krieges resultierte, von parlamentarischen Mehrheiten gebeugt wurde, wie im Falle des Balkankrieges 1990 auf maßgebliches Drängen der Grünen und nach 9/11 in Afghanistan etc., ist bekannt. Ob diese, auch durch die Kriegsergebnisse belegte Faktizität zu einem neuen Normalzustand erklärt werden soll, muss noch entschieden werden. 

Die Drohnen-Technologie muss als Konsequenz aus dem Aufkommen der asymmetrischen Kriegsführung angesehen werden. Das Verlassen der Form traditioneller Kriegsführung durch Guerillas und andere, kleine, der klassischen Militärformation unterlegene Verbände hatte mit spektakulären taktischen Erfolgen ein Umdenken zunächst bei den USA zur Folge. Nach den klassischen Invasionen der Vergangenheit hieß es dann „no boots on the ground“. Die Folge war die Entwicklung von Kampfdrohnen, die ihrerseits aus für den Gegner unerreichbarer Höhe mit großer Schlagkraft und chirurgischer Präzision von einem sicheren Ort aus, wie zum Beispiel aus Container im us-amerikanischen Nevada oder dem pfälzischen Ramstein, operieren konnten. 

Dass es bei den folgenden, zahlreichen Einsätzen trotz der reklamierten Präzision immer wieder zu verheerenden Kollateralschäden kam, belegte vor Kurzem noch eine Klage von Opferangehörigen aus dem Jemen vor einem deutschen Gericht, deren Familienmitglieder zu den Toten einer liquidierten Hochzeitsgesellschaft gehörten und die von den amerikanischen Streitkräften vom pfälzischen Ramstein aus durchgeführt worden war. Dass das deutsche Gericht die Klage abwies, weil sich bis heute niemand traut, sich derartige Operationen von deutschem Boden aus zu verbieten, dokumentiert, wieviel Mut dazu gehört, das deutsche Grundgesetz tatsächlich leben zu wollen. Mit den Lehren aus dem letzten großen Krieg hat das nichts zu tun.

So, wie immer, handelt es sich nun auch bei der Drohnen-Frage um einen schleichenden Prozess. Die Befürworterinnen von asymmetrischen Kampfeinsätzen auf fremdem Territorium befürworten den imperialistischen Krieg. Punkt. Lasst uns bitte alle wissen, wer das noch tut! So desolat die Lage auch ist, wir wollen immer noch dazu lernen, wie weit die politische Degeneration im Lande fortgeschritten ist. Denn ein klares Bild, so trüb es auch ist, schützt vor Illusionen.

17.12.2020

La Légion étrangère

Es sind nicht nur Züge. Es sind deutliche Parallelen. Die Auflösung der für wenige Jahrzehnte faktische unipolaren Welt bringt vieles mit sich, das an eine analoge historische Situation erinnert. Da standen sich aufstrebende und niedergehende Mächte gegenüber. Sie schufen ein Ereignis, das als der Dreißigjährige Krieg in die Geschichte eingehen sollte. Das alte Europa lag zu dessen Ende erschöpft am Boden. Die positive Lehre aus dem Debakel, in dem sich alles getummelt hatte, was auch heute wieder an unterschiedlichen Brandherden zu beobachten ist: Warlords mit ihren Rotten, militante Sektierer und Missionare, Kreuzzügler und schlicht Söldner. Reguläre Armeen, die unter der Administration eines souveränen Staates standen, waren mehr oder weniger erst in ihrer Entstehung. Der Name Wallenstein stand für diese Entwicklung. Der gute Schluss am Ende des jahrzehntelangen Massakers war der Westfälische Frieden. Der wurde in einem Zeitraum von zwei Jahren ausgehandelt, währenddessen die Emissäre zwischen Münster und Osnabrück hin und her galoppierten und zu einem Verständnis des zukünftigen Umgangs miteinander gelangten, das als Westfälischer Frieden in die Geschichtsbücher einging und als ein Meilenstein im Zivilisationsprozesses gesehen wurde. Dort wurde paraphiert, dass jedes Land souverän über die eigenen Angelegenheit befindet, dass beim Umgang miteinander diese Souveränität respektiert werde, sprich das Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung gewährt wurde und das Recht, die eigen Interessen zu vertreten, respektiert wurde. In der anglophonen Historiographie wurde seitdem von The Westfalian Order gesprochen. 

Allein bei der Lektüre dieser Zeilen wird deutlich, dass das, was dort als Westfalian Order ins Gedächtnis gerufen wurde, längst der Geschichte angehört. Wir befinden uns, so wie es aussieht, am Beginn eines Dreißigjährigen Krieges2. Heiße Kampfhandlungen existieren zur Genüge, aufstrebende und niedergehende Mächte stehen sich gegenüber, das Prinzip der gegenseitigen Nichteinmischung und des Respekts gegenüber den jeweiligen Interessen ist passé und jede Form der Intervention wird mit Religion oder Ideologie legitimiert. Und, selbst das ist zurück: die Warlords und Söldner sind wieder da. Im Nahen Osten, wie in Russland und der Ukraine. Es ist nicht lange her, da spielte ein gewisser Prigoschin mit seinen Wagner-Verbänden eine Rolle, die an alte Räuberpistolen erinnerte. Und nun, brandneu und quasi als Geschenk an den Front National für die nächsten französischen Präsidentschaftswahlen, hat Emmanuel Macron die Entsendung der französischen Fremdenlegion zur Unterstützung der Ukraine beordert. Dort, nicht dass es im Trubel untergeht, kämpfen schon seit langem Söldner aus aller Herren Länder. Für 800 $ Tagessatz direkt an der Front und 300 $ in der Etappe. Und, um den Gutgläubigen den Schlaf zu rauben, Deutsche sind auch dabei.

Dass nun ein europäisches Staatsoberhaupt einen seit 1831, von Louis Philippe I. gegründetes Konstrukt, das immer fester Bestandteil der französischen Streitkräfte war, in einen heißen Konflikt schickt, ist eine weitere Stufe der Eskalation. Ob die Légion étrangère allerdings von russischer Seite als nicht NATO-relevant angesehen wird, ist fraglich und unterliegt allein  dem russischen Gutdünken. Und ob die Verwegenen, die in Afrika so manchen Kopf abgeschlagen haben, die Invasion Richtung Moskau werden vorbereiten können, ist zweifelhaft. Auch bei Napoleons Feldzug waren sie dabei. Sie schafften es zwar bis Moskau, kamen aber, wie der bemitleidenswerte Rest, als geschlagenes, dezimiertes Häuflein zurück.  

So, wie es aussieht, erscheinen die dunkelsten Stunden Europas in ganz neuem Licht. Und sie sind brandaktuell.  

Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht!

Die These, dass die Bundesrepublik Deutschland von einem Rechts- zu einem Gesetzesstaat mutiert ist, ist nicht neu. Spätestens seit der Corona-Episode sollte klar geworden sein, dass Gesetze, Regelungen und Verfügungen einer amtierenden Regierung einen höheren Wert besitzen als die einmal als unverbrüchlich und unveräußerlich titulierten Rechte. Schnell waren letztere beschnitten und außer Kraft gesetzt und in gleichem Tempo wurden die verleumdet, die die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Außerkraftsetzen von Rechten und der Legitimität aktueller Verfügungen in Zweifel zogen. Seitdem hat sich eine Spaltung vollzogen, die als die Konkurrenz zweier Paradigmen bezeichnet werden muss: Die Vertreter des Rechtsstaates stehen denen des Gesetzesstaates gegenüber.

Was heißt das? Rechtsstaatlichkeit basiert auf der Vorstellung, dass mündige und verantwortungsbewusst handelnde Bürger in der Ausübung ihrer Rechte und Freiheiten zu einer auskömmlichen Weiterentwicklung der Gesellschaft beitragen. Gesetzesstaatlichkeit bedeutet, Gesetze und Regelungen zu produzieren, die den Missbrauch von Rechten und das Fehlverhalten der Bürgerinnen und Bürger sanktionieren und somit eine reibungslose Entwicklung der Gesellschaft garantieren sollen. Um Illusionen vorzubeugen: In Reinform hat auch der Rechtsstaat nie existiert. Mit dem aus heutiger Sicht magischen Datum 1990 hat jedoch die Tendenz des Gesetzesstaats die Oberhand gewonnen. Es gilt das System von Regel und Sanktion, und nicht das von Recht und Ordnung. Und, bevor es vergessen wird, die Demontage des Rechtsstaates verlief legal, immer betrieben von einer gewählten Regierung und immer mit Rückenwind der Meinungsindustrie.

Dass eine Gesellschaft, die mehr auf die Sanktion des Regelverstoßes setzt, dieses nur kontrollieren kann, wenn sie Institutionen und Instrumente der Kontrolle schafft, liegt auf der Hand. Und dass ein Gedankengut, dass nicht auf die Vernunft und Kreativität der Bürgerinnen und Bürger, sondern auf deren Verschlagenheit und Betrugsabsichten schaut, einen mächtigen Apparat der Kontrolle hervorbringt, ist nicht von der Hand zu weisen. Insofern sind alle Klagen über eine ausufernde Bürokratie entweder hilfloses Gestammel, das dokumentiert, wie unreflektiert die Täter unterwegs sind oder einfach nur Krokodilstränen. Denn die Lösung des Problems wäre relativ einfach.

Sie läge nämlich in dem Vertrauen auf die Bürgerschaft.  Das ist jedoch geschwunden, sonst wäre die Metamorphose vom Rechts- zum Gesetzesstaat nicht vollzogen worden. Wer in diesem Setting einen Bürokratieabbau verspricht, müsste das herrschende staatliche Paradigma grundsätzlich ändern. Und dürfte nicht von Maßnahmen reden, die suggerieren, mit ein bisschen Digitalisierung wäre die Sache zu bereinigen. Womit wir wieder bei einer Mystifikation wären, die immer wieder bemüht wird, aber noch nie, ich wiederhole, noch nie zu irgend einer Form von Emanzipation oder Demokratie geführt hat. Das Instrument, die Technik an sich, ist weder diktatorisch noch demokratisch, sie ist immer ein Instrument in den Händen von Interessengruppen. Und die heute Herrschenden haben mittels der Digitalisierung in puncto Wissen die kollektive Weltgemeinschaft enteignet, sie kontrollieren alle Informationsflüsse und sie administrieren damit die Kriege. Wer meint, mit diesem Instrument in den Händen derer, die den Paradigmenwechsel so betrieben haben, wie er sich vollzogen hat, seien die Kontrollinstrumente zu bekämpfen, hat seit dem 1. April bereits einige Tüten zuviel geraucht. 

Das Entree zur Selbstbestimmung ist das Recht. Und Rechte werden von niemandem verliehen, die nimmt man sich. Und wer diese Bereitschaft nicht mitbringt, sollte die Klage aus seinem Repertoire verbannen!