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Formalismus und Fingerspitzengefühl

Wäre es nicht im Herzen Europas, in einem wirtschaftlich mit der ganzen Welt verwobenen Land, wäre es nicht dort, von wo die schlimmsten politischen Verbrechen der Neuzeit ausgegangen sind, dann könnte man das ganze Spektakel als eine Provinzposse abtun. Doch das Gerangel um die Zulassung türkischer Medien zu dem am 17. April vom Oberlandesgericht München angesetzten NSU-Prozess ist an totalitär anmutendem Formalismus und mangelnder politischer Sensibilität nicht zu übertreffen.

In einem Prozess, vor dem die Opferlage bereits evident ist und auf eine zu lange Liste ermordeter türkischer Mitbürger hinweist, in einem Prozess, der in starkem Maße enthüllen wird, welche katastrophale Rolle bundesrepublikanische Organe der Exekutive gespielt haben und wie fürchterlich die Unterlassungen aus den politisch verantwortlichen Stellen bei der lückenlosen Aufklärung derartiger Gewaltverbrechen waren, drängt sich angesichts der Modalitäten um die Pressezulassungen die Vermutung auf, dass man sich schämt und infantilerweise glaubt, die Wahrheit aus den türkischen Medien heraushalten zu können.

Rechtsstaatlichkeit, die nun vom Oberlandesgericht München reklamiert wird, hat im Falle der verdeckten Ermittler und V-Leute, die anscheinend direkt an Gewalttaten beteiligt waren, bei den Aufträgen seitens des Verfassungsschutzes (notabene!) keine Rolle gespielt. In diesem Kontext auf die durchaus vorhandenen Defizite in der Türkei hinzuweisen, grenzt an den einfältigen Versuch, die eigenen Handlungen mit der Schuld anderer begründen zu wollen. Und gerade ein solches Manöver deutet darauf hin, dass die mentalen Defizite hinsichtlich des Geistes von Rechtsstaatlichkeit in der Judikative sehr ausgeprägt sind.

Mit dem formalen Verweis auf das Windhundprinzip, wonach der Zeitpunkt des Akkreditierungsantrages von Pressevertretern über Zulassung und Nichtzulassung entscheidet, wird das internationale Misstrauen geschürt. Was seit dem völligen Versagen des Nestlé-Konzerns nach dem Kindersterben in Afrika nach Trockenmilchkonsum in das Einmaleins einer jeden Firmenpolitik eingegangen ist, scheint sich bei den Richtern des OLG München noch nicht herumgesprochen zu haben: Bei Unfällen, Pannen oder Straftaten kann die Reputation nur gerettet werden, wenn man seine reklamierten Prinzipien dadurch unter Beweis stellt, dass man mit einer großen Transparenz das Debakel aufarbeitet und Maßnahmen zur Verhinderung der Wiederholung kommuniziert. Nur das schafft Vertrauen, alles andere öffnet Tür und Tor zur Spekulation.

Die Unfähigkeit, rechtsstaatlich korrektes Verhalten mit einer gewissen Flexibilität und einem Auge für das angemessene zu kombinieren, zeugt von einem systemischen Problem, das das Verhältnis der Deutschen zu staatlichem Handeln sehr gut charakterisiert. Aus welchen Motiven auch immer gesteuert, zumeist sind es Angst und Unsicherheit, sprich mangelnde Souveränität, klammert man sich an Vorschrift oder Formalie und verweist die Notwendigkeiten des zivilen und politischen Lebens aus dem Raum legitimen Handelns.

Als hätte jemand, um das Dilemma der Deutschen zu illustrieren, einen Fall gesucht, so wirken Figuren und Argumente bei der Zulassung bzw. Nicht-Zulassung türkischer Journalisten zum NSU-Prozess. Anstatt die Veranstaltung als eine Chance zu sehen, die man ergreifen muss, um die letztendliche Dominanz der Rechtsstaatlichkeit zu illustrieren und für die Vorzüge einer Demokratie zu werben, die durch Transparenz, Toleranz und Offenheit besticht, versucht man die Exzesse der Intoleranz aus dem öffentlichen Diskurs fernzuhalten. Hier könnte man Stärke beweisen, und zwar in einem aufklärerischen, freiheitlichen Sinn. Stattdessen kleinkarierter Formalismus, beamtenmäßige Betulichkeit und kommunikative Unbeholfenheit. Wieder einmal sind Akten und Apparate wichtiger als Menschen und ihre Bedürfnisse. Wer aus der Geschichte lernt, ist selber schuld!

Diplomatische Desorientierung

Eigentlich, so kann man ohne große Irritation sagen, hat sich die deutsche Außenpolitik der letzten Jahrzehnte qualitativ dann besonders hervorgehoben, wenn es um die Gratwanderung zwischen nationaler Souveränität und der Wahrnehmung internationaler Verantwortung ging. Es gab ein auch mit der jeweiligen Opposition abgestimmtes Verständnis darüber, wann man sich gegenüber anderen Staaten aufgrund der inneren Rechtsprechung und Verfassung zurückhielt und wann man Regierungen wegen bestimmter Handlungen anmahnte, weil die Verletzung Dritter schwerer wog als die innere Unabhängigkeit. Die große Ausnahme bildeten die Bündniskriege auf dem Balkan und in Afghanistan. Bei zivilen Konflikten jedoch reichte das Verständnis weit.

Die neue Ära der Verwirrung hingegen wurde von Außenminister Westerwelle eingeläutet, der begann, internationale Krisen mit inneren Angelegenheiten zu verwechseln und lokale Konflikte zu internationalen Krisen hochstilisierte. Seine eigene, persönliche Note der Verirrung im diplomatischen Labyrinth lieferte er zusammen mit BMZ-Chef Niebel, als die beiden im libyschen Treibsand landeten und ohne Mandat von Bundestag oder Bundesregierung einen im Jeep vorbeifahrenden Rebellentrupp als rechtmäßige neue libysche Regierung anerkannte. Ein anderes Beispiel für diese Art von Desorientierung sind die jüngsten Kommentare des sozialdemokratischen Kanzlerkandidaten zu den Wahlen in Italien.

Wer so das Maß für internationales Recht verloren hat und derartig die Gravitationskräfte einer politisch eingebetteten Diplomatie verkennt, dem darf man dann auch nicht mehr nachsehen, dass er das Verhältnis des eigenen Landes zum Rest der Welt dann gar nicht mehr auf dem Schirm hat. Man soll es kaum glauben, aber es existiert eine internationale Übereinkunft über nationale Souveränität, Nichteinmischung in innere Angelegenheiten und eine causa publica, die die nationalen Grenzen sprengt, weil sie aus ihrer Dimension heraus mehrere Staaten oder Völker betreffen. Zu den sakrosankten Gebieten der Nichteinmischung hingegen unterliegen alle Sachverhalte, die einer nationalen Legislative, Judikative und Exekutive unterliegen. Nur im Falle eines Hilfsersuchens kann diese Grenze seitens eines anderen Staates und seiner Organisationen überschritten werden.

Unter diesem Aspekt wiegt doppelt schwer, wenn nach dem zweifellos tragischen, aber leider auch nicht ungewöhnlichen Brand im schwäbischen Backnang, bei dem insgesamt acht Menschen türkischer Herkunft umkamen, seitens des türkischen Botschafters in Deutschland die Mahnung kam, den Fall auf jeden Fall aufzuklären, der türkische Präsident Gül während einer Dienstreise in Stockholm ins gleiche Horn stieß und die Opposition in Ankara gar auf die Idee verfiel, eine Delegation nach Deutschland zu schicken, die die Untersuchung des Brandunfalls ihrerseits überwachen soll.

Dar Fall ist ein internationaler diplomatischer Skandal, der überall in der Welt große Empörung ausgelöst hätte, wenn ein anderer Staat gegenüber einer Verfassungsdemokratie derartig aufgetreten wäre. Nur in der ihrerseits anscheinend in internationalen Gepflogenheiten völlig desorientierten Bundesregierung scheint es zur bilateralen Alltagskommunikation zu gehören, dass man sich systematisch daneben benimmt. Während es einerseits die Latrinenhygiene einer Einsatztruppe ausgerechnet in der Türkei hier in die Hauptzeit der Nachrichtensendungen schafft, findet sich kein Kommentar, kein Aufschrei gegen das konzertierte Auftreten der türkischen Regierung und des nahezu kompletten diplomatischen Corps gegenüber der deutschen Souveränität.

Mal abgesehen davon, dass die Türkei, nachdem die schwungvolle wirtschaftliche Entwicklung ins Stocken geraten ist, zunehmend die osmanisch imperiale Karte zu ziehen versucht und im arabischen Raum bereits recht heftig zieht, muss sich eine Bundesregierung, die einen derartigen Affront hinnimmt, die Handlungsfähigkeit auf internationalem Parkett absprechen lassen.