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Demokratie: In der Falle

Da ist eine eigenartige Entwicklung im Gange. Entgegen aller Warnungen aus dem Munde großer Vordenker der westlichen Demokratie, von Voltaire bis Benjamin Franklin, von Rousseau bis Montaigne, läuft hier eine Show, die alle bisherigen Annahmen Lügen straft. Die Ikonen des politischen Systems der Demokratie hatten allesamt davor gewarnt, den Schutz und die Sicherheit über das Recht und den Geist zu stellen. Andernfalls, so wussten sie, und womit sie Recht hatten, geht jede Demokratie zugrunde.

Besieht man sich die gegenwärtige Entwicklung, hier, in unserem Land besonders, dann befinden wir uns in einem Prozess, in dem ein Großteil der politischen Vertreter die Koordinaten völlig aus dem Kopf verloren hat. Um es, ganz klassisch wie banal, noch einmal zu formulieren: Das Recht steht über der Maßregelung, die politischen Vertreter sind Gesandte des Volkes auf Zeit. Sie haben zum Wohle des Souveräns zu regieren. Die Gelder, mit denen sie das tun, kommen aus den Kassen ihrer Auftraggeber und sind so zu verausgaben, wie die Auftraggeber es für sinnvoll halten. Angriffe auf das Modell des Zusammenlebens sind nach der Devise zu behandeln: Recht vor Sicherheit und nicht umgekehrt!

Sehen wir uns die Zustände an, die mittlerweile herrschen, dann muss festgestellt werden, dass sich der Rechtsstaat längst zu einem Gesetzesstaat entwickelt hat. Die Regelung steht vor dem Recht. Die Volksvertreter fühlen sich nicht an das Begehren gebunden. Sie halten ihre Wählerschaft für ein geistig minderbemitteltes Klientel, das die Komplexität der Welt nicht versteht und belehrt werden muss. Und wenn Abgeordnete in Serie auf ihren Instagram-Kanälen wie die Nikoläuse auftreten, die den staunenden Kindern Geldzuwendungen vom Bund als ihre Wohltat präsentieren, obwohl es sich um Steuergelder handelt, die sie selbst nicht erwirtschaftet haben, und wenn höchste Amtsträger auf internationalem Parkett davon reden, dass es ihnen egal ist, was ihre Wählerschaft in Fragen von Krieg und Frieden hält und so etwas in Serie ohne Folgen bleibt, dann stellt sich aktuell nicht mehr die Frage nach dem Zustand der Demokratie. Sie ist auf dem Hund.

Dass der enttäuschte und tatsächlich durch die Chuzpe überforderte Souverän etwas dagegen tun möchte, liegt auf der Hand. Und, als kleiner Hinweis an die unbelehrbaren und selbstherrlichen, aber immer noch sehr irdischen Volksvertreter, erstens ist die Bevölkerung nicht so dumm, wie Sie das meinen und zweitens ist Ihre eigene Qualität nicht durch die Anwesenheit in vom Niveau her unterirdischen Talk Shows dokumentiert. Das kann nicht gut gehen.

Zur Frage, was der Souverän in solchen Fällen macht? Im Moment hebt er das Stoppschild. Auf dem steht, unabhängig von den Erkenntnissen über ein Bündnis, das dem Land mehr schadet als nutzt, Kein Krieg! Raus da, Schluss mit dem Proxy Krieg, hinter dem die USA gegen Russland steht!

Und, das als Hinweis an alle, die es hören wollen, die Intelligenz derer, die von einer Wahl zur nächsten abgestraft werden, dieses einfache wie plausible Signal verstehen sie nicht. Oder es existiert eine weitere Abhängigkeit, die größer ist als die vom Souverän. Entweder sie sind sehr begriffsstutzig oder sie haben keinen Charakter und keine Haltung. Oder beides. Mitgefühl können sie allerdings nicht erwarten. Auch wenn sie in der Falle sitzen. Dafür haben sie sich zu unbotmäßig aufgeführt.

Konkurrierende Demokratiekonzepte in der Kommune

Obwohl alles, was in einer Kommune geschieht, die Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft, existiert in der Wahrnehmung der Bürgerschaft nicht selten ein Trugschluss. Im Bewusstsein wird die „große“ Politik in der Hauptstadt des Landes gemacht, während das, was in den Parlamenten der Kommune beschlossen wird, keine sonderliche Relevanz habe. Zwei Einschränkungen sind zu notieren: Es gibt Städte, die sind Hauptstadt des Landes und haben dennoch ein Stadtparlament. Dort ist die Wirkung nicht anders. Und bestimmte lokale Projekte rücken immer wieder in den nationalen Fokus, wenn sie zu Protest und Verwerfung führen. Besonders letzteres geschieht immer öfters und hat mit dem Willen oder Unwillen der Bürgerschaft zu tun, Entschlüsse hinzunehmen, die sie nicht bewusst registriert haben.

Gerade bei Großbauprojekten ist dieses oft der Fall. Vom Beschluss im Stadtparlament bis zum Auftauchen der ersten Bagger vergeht nicht selten ein Jahrzehnt. Der Konnex zwischen demokratisch zustande gekommener Entscheidung und dem, was sich dort nun vor dem Auge ausbreitet, wird oft nicht mehr hergestellt und führt zu großem Erstaunen. Das politische System dafür verantwortlich zu machen ist Unsinn, eher sind es die verrechtlichten Verfahren, die den Zusammenhang von Ursache und Wirkung verblassen lassen.

In den Kommunen führt das wachsende Engagement bestimmter Teile der Stadtgesellschaft zu einem Phänomen, das erst einmal gelöst werden will. Im Namen von Demokratie und Beteiligung setzen Teile, zumeist zahlenmäßig sehr kleine Teile der Stadtbevölkerung die in demokratischen Wahlen bestellten Politiker unter Druck, um ihre Interessen durchzusetzen. In einem ganz anderen, aber durchaus vergleichbaren Maße muss hier von dem Versuch einer Doppelherrschaft gesprochen werden. Sowohl über die demokratische Wahl wie auch über von der Politik angebotene Beteiligungsverfahren wird versucht, Einfluss auszuüben und die Entscheidungen zu beeinflussen. Notfalls, so zumindest aus Sicht der engagierten Bürgerinnen und Bürger, gegen die Mehrheitsvoten aus dem Stadtparlament.

Für die verantwortlichen Bürgermeister offenbart sich aufgrund solcher Entwicklung eine besondere Option: Sie sind an die Beschlüsse aus den Stadtparlamenten gebunden und gleichzeitig dazu angehalten, den engagierten Willen der Bürgerschaft zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Doch was geschieht, wenn eine Asynchronität zwischen Parlamentsbeschluss und Bürgerversammlung entsteht. Die öffentliche Meinung ist soweit, dass sie Bürgermeister, die sich strikt an Parlamentsbeschlüsse halten, den Hunden des Opportunismus zum Fraß vorwirft. Angesichts derartiger Entwicklungen, die zumindest in vielen Städten und Metropolen des Westens, aber zunehmend auch in anderen Teilen der Welt bis hin nach Hongkong stattfinden, ist es von elementarer Bedeutung, sich anzusehen, mit welcher Strategie Bürgermeister mit dieser Herausforderung umgehen und welche Teile der Bürgerschaf sich zu welchem Zwecke engagieren.

Die große Politik findet in der Hauptstadt statt, die elementare in deiner Stadt. Nach diesem Grundsatz sollte die Bürgerschaft vielleicht ihr kommunales Schicksal definieren. Gemeindeverfassungen sind nicht selten das Ergebnis ferner Aushandlungen, auf Landes- oder gar Bundesebene. Sie schreiben das demokratische und legitime Prozedere der Entscheidungsfindung vor. Doch existiert gerade auch das in Städten, was Rousseau als den Contrat Social beschrieb, eine Übereinkunft der Bürgerschaft, wie sie sich definiert, was sie anstrebt und wer welche Rolle dabei wahrnimmt? Wer hat welche Rechte und Pflichten? Ist das heute, im 21. Jahrhundert, in den Köpfen der Stadtbewohner vorhanden? Oder existiert zumindest ein Volonté Générale, ein gemeinsames Verständnis über die Stadt und einen gemeinsamen Willen, der verdeutlicht, wohin die Bürgerschaft sie entwickeln will? Oder sind wir mit einem Phänomen konfrontiert, das wir populistisch verkleideten Lobbyismus nennen müssten? Fortsetzung folgt!