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Der Kampf gegen die Institutionen

Wer den Schutz der demokratischen Institutionen für sich reklamiert, bewegt sich bereits auf dünnem Eis. Denn es existiert ein selbsternanntes Monopol, das alle in die Schranken verweist, die nicht zum erlauchten Kreis der erleuchteten Sektierer gehören. Das Frivole und gleichzeitig Witzige daran ist die Tatsache, dass genau diejenigen, die mit Argusaugen über gesellschaftliche Vorgänge wachen, seit einiger Zeit selbst einen radikalen Kampf gegen die demokratischen Institutionen führen. Sie pfeifen auf gesellschaftliche Konventionen und missachten Gesetze und treiben es schamlos in aller Öffentlichkeit. Der Kampf gegen die Grundfesten der Demokratie tobt und die Instanzen, die einmal dazu gedacht waren, genau darüber zu wachen, wenn demokratische Institutionen gestürmt werden, spenden johlend Beifall.

Nicht, dass das alles über Nacht und auf einmal gekommen wäre. Nein, so etwas findet schleichend statt. Da beginnen die Sprecher von Nachrichten in den öffentlich-rechtlichen Sendeanstalten eine Sprache zu verwenden, die dem Ethos des journalistischen Gewerbes widersprechen. Es sind Worte der Vorverurteilung, der Diskriminierung und der Insinuierung. Sie benutzen zudem zum Teil eine Sprache, die allein den formalen Richtlinien der deutschen Sprache entgegenlaufen und grinsen dabei selbstbewusst in die Kamera. Und anstatt dass sie dafür gerügt würden, bekommen sie Lob und Anerkennung für ihr mutiges Auftreten.

Oder, das mittlerweile ein Massenphänomen, Menschen werden von wem auch immer eines Vergehens bezichtigt, und alles, was im großen Strom des zivilgesellschaftlichen Wohlbehagens dabei sein will, fällt über die Bezichtigten her und arbeitet eifrig an der Irreversibilität eines Urteils, das von den dafür vorgesehenen Institutionen noch gefällt werden müsste. Da ist noch keine Anzeige erstattet, da ist noch keine Ermittlung eingeleitet, da hat noch keine Staatsanwaltschaft angeklagt, und schon ist das Beil der öffentlichen Meinung bereits gefallen. Und nicht nur das. Auch die, die auf die Unschuldsvermutung und ein notwendiges rechtliches Verfahren verweisen, stehen gleich mit am Pranger. Wer sich die Frage stellt, wie das Plündern der Demokratie geht, der sehe sich diese Prozesse genau an.

Das Beunruhigende für alle, die glauben, sie lebten in einem Rechtsstaat, sind Quantität die Qualität derer, die sich an dieser Form des Kulturkampfes beteiligen. Es ist das Gros der Presse, es sind Politiker jeglicher Couleur und es sind die staatlichen Institutionen, die eingeschüchtert sind und sich mittlerweile hüten, gegen die Angriff auf sie selbst mit Konsequenz vorzugehen. 

Der Sprachmissbrauch und die kontinuierliche Parteilichkeit im Öffentlich-Rechtlichen müsste von den Kontrollräten unterbunden werden. Aber dort hütet man sich ebenfalls, weil sonst die Hatz durch die geölte Propaganda- und Kampagnenmaschine drohen würde. Und Staatsanwälte, die gegen die Vorverurteilung ohne gesetzliches Verfahren durch Presse und Politik vorgehen würden, sind bis dato nicht in Sicht. Stattdessen wird die mediale Hinrichtung als eine Errungenschaft der Pressefreiheit gefeiert!

Und, wie es so ist, wenn der Kampf tobt, sind alle Blicke verschleiert und die gravierenden Verstöße gegen den Rechtsstaat werden gar nicht mehr wahrgenommen. Da lodern die Scheiterhaufen der öffentlichen Hinrichtung gegen Individuen, während eine Ministerin Gesetzespläne ankündigt, die aufgrund von Sippenhaft jeglicher Rechtsstaatlichkeit widersprechen. Oder eine komplette Regierung weigert sich kollektiv, mit Konsequenz die Zerstörung der eigenen kritischen Infrastruktur aufzuklären, was einem Akt des Landesverrat gleichkommt.

Anfangs sieht es immer harmlos aus, aber es endet im Desaster. Die Attacken auf die demokratischen Institutionen, wie wir sie erleben, unterscheidet sich von seinen historischen Vorbildern. Aber geführt wird er, dieser Kampf, und die demokratischen Institutionen werden dabei systematisch zerstört.   

Fundstück

„Rechtsstaatlichkeit

Die politische Rechte hat den Begriff der Rechtsstaatlichkeit in propagandistischer Perfidie bis zur Unkenntlichkeit heruntergedroschen. Immer, wenn sie ihre etablierte Position gefährdet sah, wurde der freiheitliche Rechtsstaat bemüht. Doch dabei geht es nicht um den schätzenswerten Kodex verbriefter demokratischer Grundrechte des Individuums, sondern um deren Demontage durch Ausnahmegesetze. Hinter der Maske des Rechtsstaates verbirgt sich die verhärmte Physiognomie eines despotischen Charakters. 

Betrachtet man nur einige Gesetze und Verordnungen, die zum Schutze der Demokratie zur Legalität gelangten, lüftet sich das Geheimnis der zynischen Zerstörung eines Rechtsgefüges: Notstandsgesetze, Kontaktsperre, einseitiges Vermummungsverbot, aber auch die Verherrlichung von Gewalt oder die Verbreitung von Rassenhass werden unter Strafe gestellt. Nun könnte der unwissende Beobachter nach dem Muster der wehrhaften Demokratie argumentieren, es handele sich hierbei um die Sicherung der Demokratie nach Links und Rechts. Die Achillesferse dieser rein ideologischen Begründung ist die politische Macht der Restauration, die eben auch in Judikative und Exekutive dominiert. 

Die Empirie zeigt mit aller Deutlichkeit, dass Rechtsauslegung und Vollstreckung sich mehrheitlich gegen die demokratische Opposition wendet, im Hinblick auf die politische Reaktion jedoch unter hysterischer Erblindung leidet. Wird hier die Ausübung der demokratischen Freiheiten in eben ihrer Wahrnehmung als Gefahr für die Demokratie gesehen, wird sie dort gegenüber Kräften mit dezidiert antidemokratischen Zielen als unantastbare Freiheit verteidigt. Die von der Justiz zu beschützenden Minoritäten reichen von faschistischen Organisationen über Wirtschaftsverbrecher und Waffenhändler bis zu unter Amnesie leidenden korrupten Politikern. Andererseits gilt es als normal, wenn derjenige, der das Recht auf Verteidigung aus dem Gleichheitsgrundsatz heraus beim Wort nimmt, in den Massenmedien der Republik als Terroristenanwalt desavouiert wird. Wenn der Rechtsstaat tatsächlich in Gefahr ist, dann webt an seinem Leichentuch die Konkordanz  von politischer Rechten und  und Judikative.“ 

März 1989

Formalismus und Fingerspitzengefühl

Wäre es nicht im Herzen Europas, in einem wirtschaftlich mit der ganzen Welt verwobenen Land, wäre es nicht dort, von wo die schlimmsten politischen Verbrechen der Neuzeit ausgegangen sind, dann könnte man das ganze Spektakel als eine Provinzposse abtun. Doch das Gerangel um die Zulassung türkischer Medien zu dem am 17. April vom Oberlandesgericht München angesetzten NSU-Prozess ist an totalitär anmutendem Formalismus und mangelnder politischer Sensibilität nicht zu übertreffen.

In einem Prozess, vor dem die Opferlage bereits evident ist und auf eine zu lange Liste ermordeter türkischer Mitbürger hinweist, in einem Prozess, der in starkem Maße enthüllen wird, welche katastrophale Rolle bundesrepublikanische Organe der Exekutive gespielt haben und wie fürchterlich die Unterlassungen aus den politisch verantwortlichen Stellen bei der lückenlosen Aufklärung derartiger Gewaltverbrechen waren, drängt sich angesichts der Modalitäten um die Pressezulassungen die Vermutung auf, dass man sich schämt und infantilerweise glaubt, die Wahrheit aus den türkischen Medien heraushalten zu können.

Rechtsstaatlichkeit, die nun vom Oberlandesgericht München reklamiert wird, hat im Falle der verdeckten Ermittler und V-Leute, die anscheinend direkt an Gewalttaten beteiligt waren, bei den Aufträgen seitens des Verfassungsschutzes (notabene!) keine Rolle gespielt. In diesem Kontext auf die durchaus vorhandenen Defizite in der Türkei hinzuweisen, grenzt an den einfältigen Versuch, die eigenen Handlungen mit der Schuld anderer begründen zu wollen. Und gerade ein solches Manöver deutet darauf hin, dass die mentalen Defizite hinsichtlich des Geistes von Rechtsstaatlichkeit in der Judikative sehr ausgeprägt sind.

Mit dem formalen Verweis auf das Windhundprinzip, wonach der Zeitpunkt des Akkreditierungsantrages von Pressevertretern über Zulassung und Nichtzulassung entscheidet, wird das internationale Misstrauen geschürt. Was seit dem völligen Versagen des Nestlé-Konzerns nach dem Kindersterben in Afrika nach Trockenmilchkonsum in das Einmaleins einer jeden Firmenpolitik eingegangen ist, scheint sich bei den Richtern des OLG München noch nicht herumgesprochen zu haben: Bei Unfällen, Pannen oder Straftaten kann die Reputation nur gerettet werden, wenn man seine reklamierten Prinzipien dadurch unter Beweis stellt, dass man mit einer großen Transparenz das Debakel aufarbeitet und Maßnahmen zur Verhinderung der Wiederholung kommuniziert. Nur das schafft Vertrauen, alles andere öffnet Tür und Tor zur Spekulation.

Die Unfähigkeit, rechtsstaatlich korrektes Verhalten mit einer gewissen Flexibilität und einem Auge für das angemessene zu kombinieren, zeugt von einem systemischen Problem, das das Verhältnis der Deutschen zu staatlichem Handeln sehr gut charakterisiert. Aus welchen Motiven auch immer gesteuert, zumeist sind es Angst und Unsicherheit, sprich mangelnde Souveränität, klammert man sich an Vorschrift oder Formalie und verweist die Notwendigkeiten des zivilen und politischen Lebens aus dem Raum legitimen Handelns.

Als hätte jemand, um das Dilemma der Deutschen zu illustrieren, einen Fall gesucht, so wirken Figuren und Argumente bei der Zulassung bzw. Nicht-Zulassung türkischer Journalisten zum NSU-Prozess. Anstatt die Veranstaltung als eine Chance zu sehen, die man ergreifen muss, um die letztendliche Dominanz der Rechtsstaatlichkeit zu illustrieren und für die Vorzüge einer Demokratie zu werben, die durch Transparenz, Toleranz und Offenheit besticht, versucht man die Exzesse der Intoleranz aus dem öffentlichen Diskurs fernzuhalten. Hier könnte man Stärke beweisen, und zwar in einem aufklärerischen, freiheitlichen Sinn. Stattdessen kleinkarierter Formalismus, beamtenmäßige Betulichkeit und kommunikative Unbeholfenheit. Wieder einmal sind Akten und Apparate wichtiger als Menschen und ihre Bedürfnisse. Wer aus der Geschichte lernt, ist selber schuld!