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Konkurrierende Demokratiekonzepte in der Kommune

Obwohl alles, was in einer Kommune geschieht, die Bürgerinnen und Bürger direkt betrifft, existiert in der Wahrnehmung der Bürgerschaft nicht selten ein Trugschluss. Im Bewusstsein wird die „große“ Politik in der Hauptstadt des Landes gemacht, während das, was in den Parlamenten der Kommune beschlossen wird, keine sonderliche Relevanz habe. Zwei Einschränkungen sind zu notieren: Es gibt Städte, die sind Hauptstadt des Landes und haben dennoch ein Stadtparlament. Dort ist die Wirkung nicht anders. Und bestimmte lokale Projekte rücken immer wieder in den nationalen Fokus, wenn sie zu Protest und Verwerfung führen. Besonders letzteres geschieht immer öfters und hat mit dem Willen oder Unwillen der Bürgerschaft zu tun, Entschlüsse hinzunehmen, die sie nicht bewusst registriert haben.

Gerade bei Großbauprojekten ist dieses oft der Fall. Vom Beschluss im Stadtparlament bis zum Auftauchen der ersten Bagger vergeht nicht selten ein Jahrzehnt. Der Konnex zwischen demokratisch zustande gekommener Entscheidung und dem, was sich dort nun vor dem Auge ausbreitet, wird oft nicht mehr hergestellt und führt zu großem Erstaunen. Das politische System dafür verantwortlich zu machen ist Unsinn, eher sind es die verrechtlichten Verfahren, die den Zusammenhang von Ursache und Wirkung verblassen lassen.

In den Kommunen führt das wachsende Engagement bestimmter Teile der Stadtgesellschaft zu einem Phänomen, das erst einmal gelöst werden will. Im Namen von Demokratie und Beteiligung setzen Teile, zumeist zahlenmäßig sehr kleine Teile der Stadtbevölkerung die in demokratischen Wahlen bestellten Politiker unter Druck, um ihre Interessen durchzusetzen. In einem ganz anderen, aber durchaus vergleichbaren Maße muss hier von dem Versuch einer Doppelherrschaft gesprochen werden. Sowohl über die demokratische Wahl wie auch über von der Politik angebotene Beteiligungsverfahren wird versucht, Einfluss auszuüben und die Entscheidungen zu beeinflussen. Notfalls, so zumindest aus Sicht der engagierten Bürgerinnen und Bürger, gegen die Mehrheitsvoten aus dem Stadtparlament.

Für die verantwortlichen Bürgermeister offenbart sich aufgrund solcher Entwicklung eine besondere Option: Sie sind an die Beschlüsse aus den Stadtparlamenten gebunden und gleichzeitig dazu angehalten, den engagierten Willen der Bürgerschaft zur Kenntnis zu nehmen und zu berücksichtigen. Doch was geschieht, wenn eine Asynchronität zwischen Parlamentsbeschluss und Bürgerversammlung entsteht. Die öffentliche Meinung ist soweit, dass sie Bürgermeister, die sich strikt an Parlamentsbeschlüsse halten, den Hunden des Opportunismus zum Fraß vorwirft. Angesichts derartiger Entwicklungen, die zumindest in vielen Städten und Metropolen des Westens, aber zunehmend auch in anderen Teilen der Welt bis hin nach Hongkong stattfinden, ist es von elementarer Bedeutung, sich anzusehen, mit welcher Strategie Bürgermeister mit dieser Herausforderung umgehen und welche Teile der Bürgerschaf sich zu welchem Zwecke engagieren.

Die große Politik findet in der Hauptstadt statt, die elementare in deiner Stadt. Nach diesem Grundsatz sollte die Bürgerschaft vielleicht ihr kommunales Schicksal definieren. Gemeindeverfassungen sind nicht selten das Ergebnis ferner Aushandlungen, auf Landes- oder gar Bundesebene. Sie schreiben das demokratische und legitime Prozedere der Entscheidungsfindung vor. Doch existiert gerade auch das in Städten, was Rousseau als den Contrat Social beschrieb, eine Übereinkunft der Bürgerschaft, wie sie sich definiert, was sie anstrebt und wer welche Rolle dabei wahrnimmt? Wer hat welche Rechte und Pflichten? Ist das heute, im 21. Jahrhundert, in den Köpfen der Stadtbewohner vorhanden? Oder existiert zumindest ein Volonté Générale, ein gemeinsames Verständnis über die Stadt und einen gemeinsamen Willen, der verdeutlicht, wohin die Bürgerschaft sie entwickeln will? Oder sind wir mit einem Phänomen konfrontiert, das wir populistisch verkleideten Lobbyismus nennen müssten? Fortsetzung folgt!

Die Stunde der Demagogen

Als Alice Schwarzer während des Kachelmann-Prozesses in einer Talk-Show den verhängnisvollen Satz von sich gab, leider herrsche im Rechtssystem dieses Landes die Unschuldsvermutung, zumindest so lange, bis die Schuld eines Delinquenten bewiesen sei, da wusste sie anscheinend selbst noch nicht, wie wichtig so etwas sein kann. Einmal abgesehen davon, dass sie nicht mehr in den Genuss dieses hohen Rechtsgutes kommen kann, weil in ihrer Causa die Sachlage eindeutig ist, so wurde dennoch klar, wie es in der Öffentlichkeit um das Rechtsbewusstsein bestellt ist. Es regte sich nämlich niemand über diese frivole Bemerkung auf. Längst, so könnte man hinzufügen, spielt dieser Rechtsgrundsatz in der öffentlichen Meinung keine Rolle mehr. Das viel gepriesene Netz mit seiner neuen Öffentlichkeit, das angeblich steht für eine neue Art der Demokratie, ist auch ein Korridor für Vorverurteilung und Massenpsychose.

Die vox populi ist immer ein zweischneidiges Schwert. Zum einen gehört die Meinung der Öffentlichkeit selbst zu den Grundlagen demokratischer Willensfindung. Zum anderen ist sie auf keinen Fall ein Garant für eine qualitative Weiterentwicklung der Demokratie. Der Appell an die Emotion ist immer noch ein Faustpfand für gesättigte Fehlentscheidungen. Nur, wenn die politische Willensbildung etwas mit Bildung und der kritischen Herausbildung von individueller Reflexion zu tun hat, kann die Erwartung formuliert werden, dass Partizipation zu wahrhaftiger Teilhabe tendiert. Leider geht die Entwicklung zunehmend in eine andere Richtung. Vor allem die Medien haben sich von der Funktion einer demokratischen Kontrolle gegenüber dem politischen System zu einem Machtfaktor entwickelt, der zunehmend mit Mitteln von Manipulation und Propaganda ins Geschehen eingreift. Das, was in vielen gesellschaftlichen Fragen als der politische Mainstream formuliert wird, entpuppt sich zunehmend als eine Anleitung zu Vorverurteilung und Ausgrenzung. Die Autonomie der politischen Institutionen und des Rechtssystems stehen zumeist nur noch auf dem Papier.

Die große Anstrengung, die die Demokratie von den Menschen verlangt, die in ihr leben, ist das Aushalten einer Asynchronität von Theorie und Praxis. Um das zu gewährleisten, wurden Institutionen geschaffen, die frei von Interessen und Einflussnahme dem Geschäft der Überprüfung von Taten und Prozessen zu einem Urteil kommen sollen, das dann in den politischen Diskurs zurückgeworfen werden kann. Wenn dieses nicht mehr der Fall ist, wenn bestimmte Showstars der öffentlichen Meinungsbildung die Rolle dieser Institutionen übernehmen und deren Berechtigung infrage stellen, ist bereits ein neues Stadium eingetreten, das die Abkehr von der Demokratie festzuschreiben droht. Es ist die Stunde der Demagogen.

Angesichts ihres Auftretens in der medial organisierten Präsenz wäre es an der Zeit, den Beweis zu führen. Ein Beweis, der erforderlich ist, um nicht gänzlich der vermeintlichen Identität eines demokratischen Gemeinwesens verlustig zu gehen. Denn keine Nachrichtensendung, die das Weltgeschehen zum Gegenstand hat, keine Diskussionsrunde, in der nicht globale Ereignisse erörtert werden, in der nicht mit einem erhobenen Zeigefinger die Akteure dieser Welt belehrt würden, auf was man alles zu achten hätte, um dem Ideal einer musterhaften Demokratie näher zu kommen, in denen nicht jene Demagogen das Wort führten, deren Entlarvung die Grundlage dafür bildeten, sich nicht auf der internationalen Bühne lächerlich zu machen. Wer Demagogen aufsitzt, hat das Wesen der Demokratie nicht begriffen. Es ist hohe Zeit, den Rattenfängern im eigenen Lande den Garaus zu machen. Es ist nicht der Beweis für demokratische Reife. Aber es wäre ein starkes Indiz.