Weisungsgebundene Staatsanwälte: „Die Menschen sind keine Esel!“

Um der eigenen Bescheidenheit willen muss ich zugeben, dass ich lange Zeit glaubte, die Staatsanwaltschaften in Deutschland besäßen die Souveränität über die Entscheidung, wann und wie sie ermittelten. Aufgrund dessen war ich oft empört über die Passivität der Staatsanwaltschaft bei Vorfällen wie der Cum-Ex-Affäre oder der Sprengung von Nord-Stream 2, die letztendlich bei bestimmten Ergebnissen Regierungs- und sogar Staatskrisen hätten nach sich ziehen könnten. 

Wie es der Zufall so will, war heute in den Radionachrichten zu hören, dass man in Regierungskreisen diskutiere, ob man die so genannte Weisungsgebundenheit von  Staatsanwaltschaften nicht in besonderen Fällen modifizieren müsse. Nämlich dann, wenn Extremisten ein politisches Mandat erhielten und durch das Weisungsrecht verhindern könnten, dass gegen andere Extremisten, die Straftaten begingen, ermittelt würde. Also machte ich mich schlau und konnte bei Google nachlesen:

„Weisungsgebundenheit. Anders als Richter, die bei ihrer Amtsführung nicht an Weisungen von Vorgesetzten gebunden sind, unterstehen Staatsanwälte in Deutschland der Behörden- und Ministerialhierarchie. Damit sind sie an die Weisungen ihrer jeweiligen Vorgesetzten gebunden.“

Die Meldung im Radio ging einher mit dem Hinweis, dass die Bundesrepublik Deutschland schon mehrmals wegen dieser alles andere als die Unabhängigkeit der Justiz ausweisende Merkwürdigkeit angemahnt worden ist mit der Bitte um Änderung.

Was sich insgesamt als eine formale und vielleicht trockene Angelegenheit darstellt, ist ein hoch explosiver Sachverhalt. Und nicht allein wegen der durchaus berechtigten Spekulation, dass gegenwärtige Amtsinhaber von ihrem Weisungsrecht an Staatsanwaltschaften Gebrauch machen und Gebrauch gemacht haben, um eigenes Fehlverhalten zu vertuschen, sondern dass sie dieses Recht so lange für sich reklamieren, wie sie es quasi als Monopol besitzen. Sie fürchten die Handhabung dieses alles andere als rechtsstaatlichen Privilegs durch die politische Konkurrenz wie der Teufel das Weihwasser und sprechen von Missbrauch.  

Die Explosivität dieses Sachverhalts liegt in der Zerstörung des Vertrauens. Das ist, ohne Wenn und Aber, aus meiner Sicht die große Krise der Demokratie, die wir momentan durchleben. Die nahezu durchgängige Praxis doppelmoralischen Handelns, innen- wie außenpolitisch, hat zu einer Unglaubwürdigkeit geführt, die nicht nur die handelnden Personen erreicht hat. Nein, sie ist auch eine negative Referenz für das politische System geworden, weil innerhalb desselben niemand den Finger hebt und Einheit gebietet. Instanzen wie der Präsident oder die Opposition sitzen bräsig in ihren Gemächern und erfreuen sich an einer Praxis, die die Basis einer jeden Gesellschaftsordnung in der Lage ist bis auf die Grundmauern zu zerstören.

Und als wäre es nicht genug, das Vertrauen durch das eigene Handeln zu zerstören, wird die Kritik daran als eine populistischen Volte oder das naive Gemecker von intellektuell überforderten Bürgern diskreditiert. Wer so unterwegs ist, braucht sich nicht zu wundern, dass die aktive Zustimmung zu den eigenen Positionen dahinschmilzt wie der Schnee in der Sonne. 

Die Finger weg vom eigenen Machtmissbrauch! Lasst die Staatsanwaltschaften ermitteln, wenn und wie sie es für richtig halten! Und hören Sie in dieser Frage auf den Tadel der EU! Und kommen Sie bitte jetzt nicht, und verkleiden ihr eigenes Monopol auf Missbrauch als Kampf gegen den Rechtsradikalismus! Diese Logik ist genauso wenig glaubwürdig wie die vielen doppelmoralischen Manöver, in die Sie verwickelt sind. Es ist beschämend! Wie Sie sich aufführen! Und für wie dumm Sie die Menschen halten. Wie schrieb Heinrich Heine so treffend? „Die Menschen sind keine Esel!“ 

Die Vergeltung und das Völkerrecht

Irgendwie drängt sich das Gefühl auf, dass die durchaus breit gefächerte und dennoch sehr selektive Berichterstattung im Lande von den Konsumenten hauptsächlich auf die eigenen Belange hin gefiltert wird. Die Demonstrationen, die momentan Hunderttausende aus ihren guten Stuben geführt haben, richten sich, so diffus das klingt, gegen „rechts“. Damit ist ein Terminus im Spiel, der, genau wie sein Pendant „links“, nicht mehr groß der Orientierung dienen kann. Wenn die Landkarte verschwimmt, wie das derzeit der Fall ist, sind die topographischen Übungen auf ihr sinnlos. Mit Sicherheit kann gesagt werden, dass der Tenor der Demonstrationen eine Absage an Rassismus und Provinzialität ist, mehr aber auch nicht. Ein Einstehen für unsere Demokratie, wie viele Interpreten jetzt sehen, verlangte weitaus mehr. Denn diejenigen, die sich dieser spontanen Bewegung jetzt so gerne anhängen wollen, gehören ebenso zum Problem. Der Rechtsstaat, im bürgerlich-demokratischen Sinne, wird seit langem durch das Bild eines Gesetzesstaates aufgeweicht. Und die Rechtsvorstellungen, mit denen die verantwortliche Politik durch die Lande zieht, sind abenteuerlich.

Nehmen wir einmal die Positionen, die in internationalen Konflikten eingenommen werden. Was seit Langem auffällt, ist die Benutzung des Terminus der Völkerrechtswidrigkeit, allerdings nur in den Fällen, in denen es der eigenen Positionierung dient. Natürlich ist demnach der Angriff Russlands auf die Ukraine völkerrechtswidrig. Seit dem Februar 2022 ist diese Formulierung annähernd 30.000 mal in den öffentlich-rechtlichen Nachrichtensendungen benutzt worden. Wenn es jedoch um eigene Verstöße des Völkerrechts geht, dann ist von einer regelbasierten internationalen Ordnung die Rede. Dass diese mit dem Völkerrecht nichts zu tun hat, liegt auf der Hand. Ansonsten hielte man sich an das Völkerrecht und die international geltenden Prozeduren, um es zur Geltung zu bringen.

Die im wahren Sinne des Wortes brandaktuellen Beispiele sind geeignet, um die Angriffe auf ein bürgerliches Rechtsverständnis zu illustrieren. Der Beschuss von Transportschiffen im Roten Meer von jemenitischem Gebiet aus, der den Huthi-Rebellen zugeschrieben wird, müsste, nach einer Anhörung des Staates Jemen im Plenum der Vereinten Nationen zu einer Beschlussfassung führen, wie mit dieser Aggression umzugehen ist. Analog dazu ist der Anschlag auf eine US-Station in Jordanien zu sehen. Die reklamierte regelbasierte Ordnung, die das Völkerrecht komplett ignoriert, hatte sowohl Luftangriffe auf den Jemen wie, im Falle nach dem Anschlag in Jordanien, mehr als 80 Bombardements von auf irakisches und syrisches Gebiet durch amerikanische, britische und sonstige Alliierte zur Folge. Dabei wurden zahlreiche Zivilisten getötet. Der amerikanische Präsident nannte die Aktionen Vergeltungsmaßnahmen. Selbiges wurde wortgetreu in „unseren“ Medien so wiedergegeben. Sorgen über den Zustand der Demokratie hat es nur bei einer kleinen Minderheit gegeben.

Noch einmal zu der gewaltigen Mobilisierung gegen „rechts“: Wenn die Vertreter unserer Demokratie in internationalem Maßstab ein Handeln rechtfertigen, und, auch das ist zu vernehmen, überlegen, ob sie sich aktiv daran beteiligen, Vergeltung zu üben, dann haben sie die Grundlage eines bürgerlichen Rechtsverständnisses verlassen. Vergeltung ist das Handeln von Barbaren. Sie hat nichts mit einer Rechtsordnung zu tun, bei der beide Seiten gehört werden und eine unabhängige Instanz das Vertrauen genießt, ein Urteil zu fällen. Und eine Allianz, die über eine derartige Perversion des Denkens nicht einmal ein kritisches Wort verliert, ist nicht dazu geeignet, hohe Güter wie Recht und Freiheit zu verteidigen. Wir reden von den Protagonisten einer erschütterten Weltordnung. Und nicht von durchgeknallten Sektierern im Hinterzimmer einer Kneipe. Das bereitet mir tatsächlich große Sorgen.

Politik: Von Falken und ihren natürlichen Feinden

Bei Betrachtung des Informationshimmels drängt sich der Eindruck auf, die Welt sei voller Falken. In Talkshows, Interviews, in Zeitungsartikeln und in Essays zur Politikberatung ist die Handschrift der Falken zu lesen. Da wundert es kaum, dass diejenigen, die den Frieden als Ziel politischen Handelns verstehen, sich in einem nahezu depressiven Zustand befinden. Nimmt man die Symbolik, ist es folgerichtig: wer die Taube als Emblem wählt, kürt das natürliche Opfer der Falken zum Heilsbringer. Was jeglicher Logik entbehrt. 

Der Falke gilt aufgrund seiner Eigenschaften als das Symbol der Krieger. Er gilt als mutig, hat ein scharfes Auge und kann in kürzester Zeit große Distanzen durchmessen. Er vermag am Tag wie in der Nacht zu jagen und das Resultat ist immer der Tod des ausgewählten Opfers.

Bei einer derartigen Konstitution ist es ratsam, sich nicht in einer humanistischen Ethik Rat zu holen, sondern einen Ausflug in die Biologie zu machen. Und dort lauert ein natürlicher Feind in den Arsenalen, der aufgrund seiner eigenen Fähigkeiten und Beschaffenheit dem Falken überlegen ist und das Täter-Opfer-Prinzip kurzerhand umzudrehen vermag. Die Rede ist vom Uhu. Er ist in der Lage, Falken zu jagen und ihnen in seinem Revier das Handwerk zu legen. Die natürlichen Eigenschaften und Fähigkeiten, über die der Uhu verfügt, sind bemerkenswert. Aufgrund der starren Ausrichtung seiner Augen ist er in der Lage, den eigenen Kopf um 270 Grad zu drehen. Seine Sehkraft leidet kaum in der Nacht und die Ortung fremder Objekte wird komplettiert durch ein famoses Gehör, einer Art akustischem Radar. Seine Mobilität in der Dunkelheit ist sensationell. Zudem kann er lautlos fliegen. Auch er verfügt über großen Mut. Und die ausgeprägte Intuition, über die der Uhu verfügt, ist sein strategischer Vorteil.

Abgesehen von der Tatsache, dass es sich bei dem Uhu um den gefährlichsten natürlichen Feind für den Falken handelt, führt der Vergleich der Eigenschaften mit einer Kompetenzanalyse zu dem gleichen Urteil. Zum Mut und dem scharfen Besteck, über das beide verfügen, kommt beim Uhu die Anonymität durch die Dunkelheit, die Intuition hinsichtlich bestimmter soft facts und der Radar. 

Zurück zur Politik. Der angestellte Vergleich von Falken und Uhus legt nahe, sich mit den Eigenschaften eines dem Falken überlegenen biologischen Systems näher zu befassen und sich auf die damit verbundenen notwendigen Kompetenzen zu konzentrieren. Wer die Lufthoheit der Falken beenden will, darf nicht hektisch und wehrlos umherflattern wie ein Täubchen, sondern muss zu Perspektivenwechseln in der Lage sein, im Verborgenen agieren können, in der Lage sein, lautlos vorzugehen, das sprichwörtliche Gras wachsen hören können und natürlich die Courage haben, dann aktiv zu werden, wenn der Zeitpunkt gekommen ist.

Manchmal ist es hilfreich, die Symbolik ernst zu nehmen und sich in ihrer Logik zu orientieren, bevor man zurückgeht auf die profanen Konstellationen menschlichen Handelns. Wem das Kreisen der Falken zuviel wird, muss sich am Uhu orientieren, um aus der Schockstarre zurück in die Bewegung zu kommen.