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Franz Liszt und der Bruch mit den Verhältnissen

„Glücklich, wer mit den Verhältnissen zu brechen versteht, ehe sie ihn gebrochen haben!“ Der ungarische Musiker, Komponist und Schriftsteller Franz Liszt formulierte damit eher Gedanken, die zum neuen Erkenntnisstandard des 19. Jahrhunderts zählten, als dass es eines ausgewiesenen Revolutionärs bedurft hätte, um zu einer solchen Quintessenz zu kommen. Ihm sei die Ehre erwiesen, etwas formuliert zu haben, dass die kritische Selbstbeurteilung der eigenen Lebensumstände in die verantwortungsvolle Reflexion des Individuums legte. Es ging darum, sich zu fragen, ob das soziale Arrangement, auf das man sich eingelassen hatte, zu den Ergebnissen führte, die man sich existenziell erhofft hatte. Bei einem negativen Ergebnis dieser Überlegung stand die Option: Brich mit diesen Verhältnissen, sie ruinieren dich!

Was daraus zu lernen ist? Nicht jede Form des Individualismus, der als der Leitgedanke des bürgerlichen Zeitalters benannt werden muss, war gleich ein Akt egoistischer Absonderung im sozialen, gesellschaftlichen Sinn. Ganz im Gegenteil! In dem das Individuum aufgefordert wurde, für sich herauszufinden, ob die guten, reinen Ziele, die es sich gesetzt hatte, unter den gegebenen Umständen zu erzielen seien. Und die Schlussfolgerung, die bei einer negativen Bewertung folgte, war nicht die radikale Abkehr von der Gesellschaft, sondern die Aufforderung, mit ihren negativen Verhältnissen zu brechen und neue, bessere zu schaffen.

Die Eintrittskarte dazu konnte, wie das obige Zitat eindrucksvoll untermalt, ein radikaler, gewaltsamer Bruch mit dem Regelwerk sein, in dem sich das Individuum befand. Insofern hatte das bürgerliche Zeitalter immer einen revolutionären Impuls, der vom Individuum ausging. Diesen auf das große, die Gemeinschaft, das Kollektiv zu übertragen, sollte das große Unterfangen der sozialen, der proletarischen Revolution sein. 

Heute bewerten zu wollen, dass entweder die bürgerliche oder die proletarische Revolution oder gar beide gescheitert sind, ist eine historisch verfrühte Anmaßung. Das einzige, was bis heute als gescheitert angesehen werden kann, ist die Aristokratie und das mit ihr assoziierte Feudalsystem. Alles andere ist noch im Fluß. Bürgerliche wie proletarisch ausgerichtete Gesellschaften führten in Diktaturen und Kriege, die soziale wie individuelle Emanzipation sind beide Modelle im positiven Sinne noch schuldig. Die Karten liegen immer noch auf dem Tisch und das Spiel läuft noch.

„Die Verhältnisse“, schrieb Bertolt Brecht, „sie sind nicht so“. Das ist der Stein, der angestoßen werden muss, um zu einem Erkenntnisprozess zu kommen, der dazu führen kann, mit ihnen zu brechen und andere zu schaffen. Das große Versprechen der bürgerlichen Revolution war, dass die Menschen, sprich die Individuen, die aus ihrer Gesellschaftsordnung erwuchsen, auch in der Lage seien, die kritische Reflexion vorzunehmen. 

Historisch betrachtet gab es Phasen, in denen dieser Anspruch an die bürgerliche Gesellschaft eingelöst wurde und Phasen, in denen die Individuen mit dieser Last überfordert waren. Dann schlug die Stunde des Kollektivismus, der dieses Defizit zu begeben suchte, aber dem Individuum nicht die Stärke zurück gab, derer es bedarf, um selbst zu entscheiden, mit den gegebenen Verhältnissen zu brechen. Vielleicht schrieb Franz Liszt deshalb auch von Glück, das jenen beschieden war, denen es gelang.

Die gegenwärtige Phase unserer gesellschaftlichen Befindlichkeit zeichnet sich durch eine vordergründige Stärkung des Individuums aus, in dem es ihm  eine ungeheure Varianz an Befindlichkeiten  zugesteht, jedoch keinen eigenen, individuellen, selbst gestalteten Handlungsspielraum lässt. Es handelt sich ihm einen gravierenden Widerspruch zu den emanzipatorischen Zielen der bürgerlichen Revolution. Das Spiel mit den Befindlichkeiten lenkt ab von den notwendigen Taten. Lässt uns glücklich sein, brechen wir mit den Verhältnissen, die uns sonst zu brechen drohen. 

Individualismus oder Kooperation?

Zumindest die Anthropologen sind sich einig: Der wesentliche Unterschied zwischen dem Homo sapiens und anderen entwickelten Säugetieren besteht nicht in seiner ausgeprägten Hirntätigkeit und den daraus resultierenden besonderen Fähigkeiten des Intellekts, sondern in der Fähigkeit, gesellschaftlich zu kooperieren. Wenn Kooperation tatsächlich als Alleinstellungsmerkmal zu gelten hat, dann sind alle Superlative, die im Zeitalter der Digitalisierung im Hinblick auf Wissen und die Vernetzung von Wissen verbreitet werden, nicht das Feld, dem die größte Aufmerksamkeit in politischer Hinsicht gewidmet werden müsste.

Es geht um den zivilisatorischen Stand von Zusammenarbeit. Was die globale Ordnung angeht, so ist diese allerdings nicht durch Kooperation, sondern durch Konkurrenz und Konfrontation gekennzeichnet. Diese Erkenntnis sollte allerdings nicht die Einsicht überstrahlen, dass weltweit von Gesellschaft zu Gesellschaft erhebliche Unterschiede in puncto gelebter Kooperation existieren. Auf der Makroebene sieht es jedoch düster aus.

Eine der positivsten Erscheinungen in der zurückliegenden, historischen Ära des Kalten Krieges zwischen Ost und West war die Bewegung der Blockfreien. In ihr hatten sich Staaten zusammengefunden, die nicht als Vasallen oder Satelliten der USA oder der UdSSR galten und für sich eine gesicherte Unabhängigkeit reklamierten. Auf der berühmten Konferenz im indonesischen Bandung fanden sich Länder wie China, Indonesien, Indien, Jugoslawien etc. zusammen und beschlossen, in aktiven wirtschaftlichen Austausch zu treten und sich politisch zusammenzuschließen, unabhängig von den jeweiligen doch sehr unterschiedlichen Gesellschaftssystemen der einzelnen Mitgliedsstaaten. Das war weitsichtig, nutzte den einzelnen Mitgliedern und bescherte der Welt das einzige Korrektiv, das im Magnetfeld der beiden Supermächte etwas bewirken konnte.

Es war folgerichtig, dass die den Kampf überlebende Supermacht USA sofort ans Werk gingen, die Bewegung der Blockfreien zu zerstören. Das aus deutscher Sicht unrühmlichste Kapitel war dabei die Zerschlagung Jugoslawiens und der damit erworbene Ehrentitel eines Kettenhundes.

Zudem entwickelte sich China selbst zu einer Supermacht, dessen Interessen zunehmend mit dem Gedanken der Blockfreiheit kollidierten. Das Kapitel ist Geschichte, die Aufgabe einer internationalen, blockfreien Kooperation jenseits des Konkurrenzkampfes zwischen China und den USA um Weltherrschaft umso dringlicher.

Ressourcenausbeutung und Ressourcenkriege, Kämpfe und Kriege um geostrategische Positionen sowie die weltweite, systematische Verwüstung von Biosphären führen zu einem Punkt, der zunehmend als Showdown zwischen der Existenz des Homo sapiens in einer erlebbaren wie lebenswerten Welt und dem monströsen, destruktiven Gelüste nach universaler Ausbeutung beschrieben werden muss.

Um den Kräften, die nach lebenswerter Existenz streben, eine Chance zu geben, bedarf es der Kooperation im Mikro- wie im Makrokosmos. Ob damit das Zeitalter der Individualisierung seinem schnellen Ende zustrebt, sei dahingestellt. Fest scheint jedoch zu stehen, dass die Sucht nach individueller Selbstfindung und Selbsterfüllung politisch kein positiver und exklusiver Orientierungspunkt mehr sein kann.

Wer eine positive Prognose auf die Zukunft haben möchte, muss die Bemühungen unterstützen, die dem Bau von Koalitionen und Allianzen zur Gestaltung von gesellschaftlichen Verhältnissen dienen, in denen das Gemeinwohl über dem exzentrischen Individualismus steht. Und was für die jeweilige politische Betrachtung in der eigenen Lebenswelt gilt, das muss auch in internationalem Maßstab eine wachsende Bedeutung annehmen.

Ein Modell wie die historische Bewegung der Blockfreien könnte da helfen. Wenn überhaupt, dann kann nur die Fokussierung auf wachsende Kooperation zu einer Wende führen. Dass die Menschheit das kann, sagt die Anthropologie. Ob sie es will, beantwortet die Politik.

Wenn sich das geschäftsführende Personal nicht mehr eignet

Welche Optionen existieren, wenn sich herausstellt, dass alle Beteiligten in einem Prozess der Geschäftsführung der Aufgabe nicht gewachsen sind? Und wie kommt so etwas zustande? Die letzte Frage gehört an die erste Stelle, bevor darüber beraten werden kann, was zu machen ist, wenn das Malheur bereits wirkt. 

Zumeist kommen Menschen unter Umständen in die Verantwortung, aus denen heraus sich die Prognose erklären lässt, dass sie in der Lage sein werden, dass sie das, was sie bewerkstelligen  sollen, auch werden tun können. Dafür sprechen in der Regel sowohl die erworbenen Qualifikationen als auch die vorliegende Erfahrung. Hinzu kommen die zu erwartenden Aufgaben, die anstehen. Besteht eine Konvergenz zwischen Befähigung und Herausforderung, so können die Kandidatinnen und Kandidaten, zumindest denken das diejenigen so, die ermächtigt sind, das Mandat der Verantwortung zu übertragen, mit der Aufgabe betraut werden.

Was passieren kann, ist zum einen, dass sich die Ausgewählten von vornherein als nicht geeignet erweisen. Dann liegt eine Fehleinschätzung der geprüften Fähigkeiten und Fertigkeiten vor. In schlimmen Fällen haben die Kandidaten einen Akt der willentlichen Täuschung vollzogen. Neben der individuellen Unfähigkeit kann jedoch auch etwas anderes geschehen: die Begleitumstände wie und die Rahmenbedingungen, in denen die Gewählten agieren sollen, verändern sich radikal und dramatisch. 

Auch dann ist nicht selten festzustellen, dass sich das ausgewählte Personal als ungeeignet erweist. In diesem Falle muss es, soweit das seine bisherigen Taten und Leistungen rechtfertigen, mit Rat und Tat unterstützt werden. Bestehen allerdings bereits Zweifel, ob Eignung wie Haltung den neuen Herausforderungen entsprechen, dann muss schnell gehandelt werden, da ansonsten der Schaden kaum noch behoben werden kann. 

Der schlimmste Zustand, der produziert werden kann, ist die Koexistenz radikaler Veränderung von Bedingungen und ungeeignetem Personal. Sollte in einer derartigen Situation übrigens seitens der Auftraggeber nicht eingeschritten werden, so machen sich diese an dem zu erwartenden Desaster in hohem Maße mitschuldig und und haften dafür. Soweit dann Haftungsfragen noch einen Sinn machen. Manchmal ist die beschriebene Lage so dramatisch, dass eine Dimension der Zerstörung folgt, die eine Diskussion um die Haftung überflüssig macht.

Angenommen, das dargelegte Szenario träfe auch auf die gegenwärtige Politik zu. Dann müsste die Lage so beschrieben werden, dass die jetzige Geschäftsführung eigentlich auf Grundlage der von ihr erzielten Ergebnisse nicht mehr hätte weiter bestellt werden dürfen. Die Haltung, die sich hinter ihren Handlungen verbarg, korrespondierte nicht mit dem Willen derer, die sie beauftragt haben. Und die Handlungen selbst ließen immer wieder vermuten, dass andere, feindliche Auftraggeber mehr Einfluss hatten, als der vermeintlich legitime Souverän.

Hinzu kommt, dass zwei radikale Veränderungen der Rahmenbedingungen während der mittlerweile langen Amtszeit ein ebenso radikales Umdenken erfordert hätten. Das eine ist die Veränderung des Verhältnisses zu den USA. Dort hat sich ein Patronat verwandelt in den Status eines strategischen Konterpunktes. Eine Neudefinition und neue Positionierung des eigenen Standortes ist längst überfällig. Was stattdessen folgte, war ein Festhalten an alten Loyalitäten, letztendlich eine Garantie für ein Fiasko.

Die andere Veränderung wurde verursacht durch die auf alle Lebensbereiche ausstrahlende technologische Revolution. Dieser mit Bedächtigkeit zu begegnen, muss nicht immer schlecht sein. Sie jedoch in der gesamten Denkweise zu ignorieren wird zu einem ebenso desaströsen Erwachen führen wie die die blinde Traditionspflege gegenüber den USA. Das Agieren innerhalb der EU ist nur eine Fortsetzung der beschrieben misslichen Lage. 

Wir haben es mit einer Krise in doppeltem, nein, in dreifachem Sinn zu tun: 1. Haltung wie Fähigkeiten des beauftragten Personals entsprechen seit langem nicht dem Auftrag. 2. Die geänderten Rahmenbedingungen erfordern ein radikales Umdenken bei der Auswahl des zu beauftragenden Personals. 3. Diejenigen, die beauftragen und für die Mandatierung des geschäftsführenden Personals verantwortlich sind, sind zu zögerlich und sind bereits in der Haftung. 

Sie klagen zwar seit langem über Art und Inhalt der Geschäftsführung, lassen es aber geschehen. Sie wären gut beraten, schnellstens eine außergewöhnliche Gesellschafterversammlung einzuberufen, die gegenwärtige Lage zu beraten, die Geschäftsführung zu entlassen und eine neue zu berufen.