Archiv für den Monat Mai 2021

Eine Bilanz des Neoliberalismus

Albrecht Müller, Jahrgang 1933, seinerseits ehemaliger Leiter von Willy Brandts Wahlkampf 1972 und Mitglied der Planungsabteilung bei den Kanzlern Brandt und Schmidt und Herausgeber der Nachdenkseiten, hat ein weiteres Buch veröffentlicht. Unter dem Titel „Die Revolution ist fällig. Aber sie ist verboten“ lässt er quasi sein politisches Leben Revue passieren und bewertet die Entwicklung der letzten Jahrzehnte. Anlass zu Optimismus geben seine Ausführungen nicht, aber sie eignen sich hervorragend als ein Kompendium über den Niedergang dessen, was einmal soziale Marktwirtschaft und der Sozialstaat genannt wurde. Die Überschrift der Demontage dieses Konstruktes, das einmal als ein Markenzeichen der Bundesrepublik Deutschland reklamiert wurde, lässt sich unter der Überschrift „Der Siegeszug des Neoliberalismus“ sehr gut zusammenfassen.

Müller beschreibt in anschaulich und plausibel, wie seit den 1980er Jahren das Auseinanderklaffen der Besitzverhältnisse zu einer nachhaltigen Spaltung der Gesellschaft geführt hat, wie der Staat als Regulativ sozialer Ungerechtigkeit immer mehr zurückgedrängt wurde, wie die Besteuerung großer Vermögen sank und die Bedürftigkeit vieler stieg, wie die Gesetzgebung zunehmend von Lobby-Verbänden formuliert wurde, wie mit dem Billiglohn-Sektor ein so genanntes Prekariat entstand, wie die Parteien von einem Ort der politischen Willensbildung zu Karrierevereinen mutierten und wie sich die Monopolisierung des Pressewesens auf dessen Rolle bei der Information der Bürgerschaft ausgewirkt hat. Da kennt sich Müller bestens aus und da bringt er Beispiele, wie das journalistische Handwerk durch die Technik der Meinungsmache zerstört wurde.

Der Siegeszug des Neoliberalismus hat dazu beigetragen, dass der Begriff der Solidarität außer Mode geraten ist und sich eine Doktrin herausgebildet hat, die die Ellenbogengesellschaft präferiert. Zu der inneren, ökonomischen wie sozialen Spaltung der Gesellschaft kam die Renaissance des Kalten Krieges. Das, was letztendlich zu der Überwindung der Spaltung Deutschlands beigetragen hat, die damals so titulierte Neue Deutsche Ostpolitik, die der Maxime „Wandel durch Annäherung“ folgte, wurde schon kurz nach der Wiedervereinigung abgelöst durch eine neue Phase der Konfrontation, die immer weiter geht und deren Ende nichts Gutes verspricht. 

Nein, die Lektüre ist nicht dazu geeignet, Mut zu tanken, aber sie führt noch einmal in komprimierter Weise das Destruktionspotenzial der herrschenden Ideologie des Neoliberalismus vor Augen. Deshalb sei es erlaubt, diese Lektüre besonders jüngeren Leserinnen und Lesern zu empfehlen, um die Möglichkeit zu haben, das Desaster der letzten Jahrzehnte in seiner umfänglichen Wirkung zu betrachten. 

Albrecht Müller verzichtet darauf, obwohl der Titel es suggeriert, eine Revolutionsperspektive zu zeichnen. Dazu fehlt das Potenzial, d.h. weder starke Gewerkschaften noch Parteien sind zu verorten, die ihrerseits die Basis wie die Stärke hätten, um der Politik der unstillbaren Gier und sozialen Kälte Paroli bieten zu können. Das, was der französische Ökonom Piketty, den Müller immer wieder zitiert, das sozialdemokratische Zeitalter genannt hat, ist Geschichte. Sich diese noch einmal vor Augen zu führen trägt dazu bei, die Schimäre der Alternativlosigkeit zu der Politik des großen Geldes in Luft aufzulösen. 

Die Revolution, die Albrecht Müller in diesem Buch anspricht, wäre eher eine Restauration der sozialdemokratischen Periode. Das klingt verwegen und abseitig, weil Geschichte zwar immer wieder bestimmte Muster aufweist, wiederholen tut sie sich hingegen nicht. Dennoch sei die Lektüre all jenen empfohlen, die sich für politische Bilanzen interessieren.

  • Herausgeber : Westend; 1. Edition (7. September 2020)
  • Sprache : Deutsch
  • Taschenbuch : 192 Seiten
  • ISBN-10 : 3864893070
  • ISBN-13 : 978-3864893070

Was macht eigentlich der Verfassungsschutz?

Derzeit kreist ein Narrativ durch den Äther, das vor allem von verschiedenen Politikern in die Welt gesetzt wurde und von vielen Medien verbreitet wird. Es geht dabei um die im Grundgesetz beschriebenen unveräußerlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir reden hier über das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit wie die Freizügigkeit. Es ist bekannt, dass diese im Rahmen der Corona-Pandemie massiv eingeschränkt wurden. Die Beschlüsse wurden in dafür nicht legitimierten Gremien gefasst und im Nachhinein vom Parlament, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten gebilligt. Allein dieser Umstand ist bereits eine massive Beschädigung der Verfassungsorgane. Was allerdings bleibt, ist die Unveräußerlichkeit der erwähnten Rechte, auch wenn sie temporär eingeschränkt sind.

Das in die Welt gesetzte Narrativ ignoriert den Umstand der Unveräußerlichkeit und es wird wiederholt davon gesprochen, dass die Grundrechte unter gewissen Umständen gewissen Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden könnten. In diesem Kontext wird wiederum ein Vokabular benutzt, das in Bezug auf die verfassungsmäßigen Rechte fehl am Platz ist und aus dem Strafvollzug stammt. Da wird von strengen Regeln gesprochen und von Lockerungen, die man gewähren will, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei um eine Umdeutung der Verfassung, ja, um eine schwere Verletzung von deren Ziel und Geist. 

Dass in diesem Kontext der Verfassungsschutz schweigt, während er auf anderen Feldern aktiv wird, dokumentiert die Schräglage, in der wir uns befinden. Ob Menschen, die ihre eigenen, zuweilen abstrusen Schlüsse aus der gegenwärtigen Lage ziehen und sich auf esoterische, die Corona-Situation ignorierende und verwegene Deutungsmuster einlassen, den Tatbestand einer Gefährdung der Verfasssungsmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland verursachen, ist eher zweifelhaft. Das zu beurteilen ist die Aufgabe der Exekutive, nicht die des Verfassungsschutzes.

Letzterer wäre gut beraten, sich mit den Verbreiterinnen und Verbreitern des erwähnten Narrativs zu befassen, die Amt, Funktion und gesellschaftliche Stellung dazu missbrauchen, um die Verfassung umzudeuten. Da werden aus den Grundrechten Gnadenakte, die ein Obrigkeitsstaat den Untertanen zukommen lässt. Es handelt sich dabei um die größte Attacke gegen die Verfassung der Republik seit ihrem Bestehen. Und was macht der Verfassungsschutz? Er beobachtet Esoteriker von der schwäbischen Alb!

Großes Lob bekommt er ausgerechnet, aber logischerweise von denen, die das neue Narrative der Gnadenrechte bedienen und die, da muss man sich nichts vormachen, gegenwärtig über die Macht verfügen. Das Bittere an dieser Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Machthaber auf Zeit, auch das ist eine Binsenweisheit demokratischer Gesellschaften, sich nicht aufführen oder zu erkennen geben, dass sie im Auftrag derer unterwegs sind, die sie behandeln wie Unmündige, zu keiner vernünftigen Entscheidung Fähige, die betrachtet werden wie Häftlinge und Delinquenten. Ihnen wird suggeriert, es hinge exklusiv von ihrem Betragen ab, wie es weiter verläuft mit den Infektionen und wie die Lage auf den Intensivstationen ist. Oft, allzu oft waren es die gleichen Personen, die vor der großen Pandemie das Gesundheitssystem rationalisiert und auf Gewinn ausgerichtet haben, und sie, die den Geist der Verfassung mit Füßen treten, erzählen dem Volk, das nach Aussagen bestimmter Politiker ja eigentlich gar nicht mehr existiert, es sei durch sein Fehlbetragen für die Katastrophe verantwortlich ist. Übrigens eine Verschwörungstheorie, die alle anderen, die kursieren, bei weitem übertrifft.

Angesichts des beschriebenen Narrativs und der verheerenden Fehldeutung der eigenen Funktion wäre es höchste Zeit, dass sich der Verfassungsschutz mit diesen Entwicklungen beschäftigt. Großer Applaus bliebe nicht aus.

Freie Presse: Ein verlorener Tag?

Wir haben uns daran gewöhnt, dass es immer wieder Tage gibt, an denen auf besondere Themen aufmerksam gemacht werden soll. Der Tag der Pressefreiheit ist so einer. Und das Thema, im Gegensatz zu manchen, an denen man sich fragt, ob es wirklich sein muss, gleich ein internationales Event daraus zu machen, beschreibt ein hohes Gut, das in vielen Ländern und zu vielen Gelegenheiten mit Füßen getreten wird. Wer das freie Wort verbietet, will die Gedanken der Kritik unterdrücken und Zustände unberührt lassen, die noch viel weiter gehen als die Beeinträchtigung des freien Wortes. Die Unterdrückung einer freien Presse und das Verbot kritischer Informationen und Gedanken geht einher mit anderen Formen der Gewalt: der Verweigerung von Grundrechten, dem Verbot von Versammlung, der Verweigerung der Freizügigkeit, dem Verbot von Parteien und Angriffen auf die Justiz.

Insofern ist der Tag der Pressefreiheit eine gute Gelegenheit, um auf Missstände hinzuweisen und gegen die entdeckten Angriffe zu mobilisieren. Zu dem Thema haben sich viele geäußert, Journalistenverbände, Politiker, Staatsoberhäupter und internationale Organisationen. Das ist gut so, sofern man damit das grundsätzliche Recht meint, frei sein Wort zu äußern und einer Öffentlichkeit zugänglich zu machen. Hierzulande dominiert der Verweis auf die Übergriffe auf Journalisten vor allem bei Demonstrationen gegen die Maßnahmen der Regierung gegen die Pandemie. Das gehört zu so einem Tag, und das Fakt, dass solche Übergriffe stattfinden, ist ein Indiz für einen Missstand. Solitär betrachtet, d.h. wenn es dabei bleibt, dann drängt sich ein Verdacht auf, der wieder das in den Fokus rückt, was immer mehr Menschen beschäftigt und zu einer leidvollen Erfahrung für alle geworden ist, die sich um das Grundrecht der freien Meinungsäußerung Sorgen machen. Es geht um das Phänomen des doppelten Standards.

Hier soll nichts relativiert werden. Aber es soll darauf hingewiesen werden, dass eine andere, weitaus größere Gefahr für das freie Wort und die freie Presse existiert, die keine Erwähnung findet und die das substanzielle Recht existenziell gefährdet. Die Rede ist vom Besitz und der Konzentration des Pressewesens. Die Monopolisierung hat auch in diesem Land eine Dimension angenommen, die vor einigen Jahrzehnten noch undenkbar gewesen ist und die parallel zum Siegeszug des Neoliberalismus stattgefunden hat. Die Massenpresse ist im Besitz weniger Eigentümer, die ihrerseits nicht nur eine politische Meinung, sondern gezielte wirtschaftliche Interessen haben. Sie haben dafür gesorgt, dass in ihrem Sinne berichtet wird, oder, um das Kind beim Namen zu nennen, dass die journalistischen Standards geschreddert wurden und von der Information übergegangen wurde zu einer systematischen Meinungsmache, die die politischen Entscheidungsprozesse gravierend beeinflusst.

Die Verhältnisse derer, die bei den einflussreichsten Pressehäusern beschäftigt sind, haben sich für den Großteil dramatisch verschlechtert, d.h. sie verfügen zu einem über prekäre Arbeitsverhältnisse, die die Daumenschrauben bei der Erstellung ihrer Arbeit gewaltig anziehen. Ein kleinerer Teil des journalistischen Korps wird hingegen mit dramatisch hohen Gagen versorgt. Sie sind diejenigen, die für die Richtung verantwortlich sind und die durch ihren Status so korrumpiert sind, dass sie dafür sorgen, dass keine kritische Berichterstattung gegen die Mogule einer zunehmend monopolisierten Wirtschaft zustande kommt.

Am Tag der Pressefreiheit wäre es angebracht, sich noch einmal über das Kartellgesetz in Bezug auf das Pressewesen zu beschäftigen und sich über die Arbeitsverhältnisse von Journalisten zu unterhalten. Solange diese Verhältnisse keine Erwähnung finden, ist es ein verlorener Tag.