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Das Scherbengericht

Obwohl der Ausdruck in unserem Sprachgebrauch durchaus präsent ist, wird zumeist nicht deutlich, worum es sich tatsächlich historisch handelte. Die Rede ist vom Scherbengericht. In der griechischen Antike, genau gesprochen in dem Zeitraum zwischen 488 und 415 vor Christus, existierte diese Inszenierung in Athen und anderen griechischen Städten. Zu einem bestimmten Anlass konnten die Bürger einen Namen auf Tonscherben schreiben, dessen Träger sie aufgrund von schädlichem Verhalten aus der Stadt verbannt haben wollten. Sprach sich die Mehrheit der Versammelten für eine bestimmte Person aus, so musste diese die Stadt für zehn Jahre verlassen. Ihr blieb sowohl der persönliche Besitz als auch alle Rechte. Innerhalb von zehn Tagen musste die Person dann die Stadt für zehn Jahre verlassen, kehrte sie vorzeitig zurück, so drohte ihr allerdings die Todesstrafe. Die große Anzahl der bisher gefunden beschrifteten Scherben zeugen davon, dass das Scherbengericht in dem genannten Zeitraum eine verbreitete und häufige Institution war.

Manchmal, vor allem bei der immer wiederkehrenden Debatte über die Demokratie, ihre Stärken und ihre Krisen, ist es sinnvoll, sich alle Formen der Entwicklung vor Augen zu führen. Die Sanktion, die auf das Scherbengericht folgte, klingt nur auf den ersten Blick archaisch. Vergegenwärtigt man sich das, was sich in unseren Zeiten Bürger gegen die Gesellschaft erlauben, dann wäre eine solche Sanktion in heutigen Tagen sogar maßvoll und in hohem Maße zivilisatorisch. Bei dem Ausmaß an Steuervergehen, an Rechtsmanipulation, an ego-gesteuertem Lobbyismus, an Waffenexport, an Wirtschaftsspionage und an der Verlagerung von Umweltzerstörung wäre ein Akt der Verbannung eine ausgesprochen wirkungsvolle Maßnahme.

Stellen wir uns vor, dass in Formen der direkten Demokratie die Bürgerinnen und Bürger in ihren Städten die Möglichkeit hätten, Zeitgenossen für zehn Jahre zu verbannen, die es einfach mit ihrer Gemeinschaftslosigkeit zu weit getrieben haben. In der Kommune, dem Nukleus der Demokratie, sind sie bekannt. Diejenigen, die ihr Spiel lachend spielen, soweit sie in der Lage sind, heute auch global die Lücken zu finden, die sie brauchen, um ungehindert das zu betreiben, was die Mühen und die Werte derer, unter denen sie leben, verhöhnt und hintertreibt. Und obwohl ein Rechtssystem existiert und obwohl der Grad der betriebenen Willkür bekannt ist, können sie ihre Strategie weiter verfolgen.

Die Bürgerinnen und Bürger, hätten sie die Möglichkeit, wüssten allerdings sehr gut, um wen es sich handelt. Sie hätten mit dem Mittel des Scherbengerichts, das heute ein IT-gestütztes Votum wäre, die Möglichkeit, das Treiben gegen die Gemeinschaft zu ächten und sie aus dem nächsten Umfeld zu verbannen. Das änderte an deren Treiben zunächst wahrscheinlich gar nichts, es würde diesem Treiben jedoch ein Signet verleihen, das öffentlich wirksam wäre. Überall in der Welt, wo diese Verbannten aufträten, wären die Kommunen vorgewarnt. Sie wüssten, da handelt es sich um Personen, die in ihrer eigenen, heimatlichen Kommune zu unerwünschten Personen erklärt worden sind. Da wäre bekannt, welches Vergehen dazu geführt hat, sie in diesem ursprünglichen Kreis nicht mehr zu wollen. Das wäre weder Lynch- noch Rachejustiz, sondern ein Akt der Abscheu und ein starkes Votum der Autonomie der demokratischen Kommune. 

Das ist alles nur ein Gedankenspiel. Jedoch verlangen neue Verhältnisse auch neue, oder diesmal alte Wege, um sich wirksam mit einem Phänomen auseinanderzusetzen, das zunehmend um sich greift und, auch das ist festzustellen, sich zu einer Massenerscheinung ausgewachsen hat. Denken sie einmal darüber nach, was Ihnen in ihrer eigenen Kommune dazu einfällt. Allein diese Übung ist die Überlegung wert.