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Das Aufstehen steht noch aus!

Es vergeht tatsächlich kein Tag, an dem ich nicht Zeuge zumindest einer Aussage werde, dass das alles nicht mehr so weiter gehen könne und man sich frage, wann der große Knall kommt. Gemeint sind die politischen Verhältnisse, in denen wir leben. Ob es der Umgang mit den demokratischen Grundrechten, den Krieg in der Ukraine, die Positionierung der öffentlich-rechtlichen wie der großen etablierten Medien, die wirtschaftliche Entwicklung, den Verlauf von Entwicklungsprojekten oder das Agieren staatlicher Behörden geht. Was vermisst wird, ist Toleranz und Pragmatismus. 

Sollte man eine Überschrift für das Handeln in den beschriebenen Bereichen finden, so müsste sie sich auf die Praxis derer, die in der Verantwortung sind, konzentrieren. Das Rätselraten großer Teile der Bevölkerung, und zwar nicht verschwindend kleiner Sozialmilieus, sondern der Mehrheit, bezieht sich auf die Frage, ob es sich um eine kollektive Überforderung oder eine kollektive Verblendung handelt. Oder beides, changierend. Denn das, was dort geschieht, harmoniert seit langem nicht mehr mit den Interessen der Bevölkerung. 

Und wenn man nachfragt, ob es eine Datum gäbe, an dem man festmachen könne, wann sich alles in eine Richtung entwickelt hätte, das nur noch durch einen „großen Knall“ aufgelöst werden könne, dann wird immer das Auftauchen des Corona-Virus und der unverhältnismäßige Umgang der Regierung mit diesem Phänomen genannt. Das Aussetzen unveräußerlicher Rechte, ohne dass sich die Bevölkerung massiv dagegen zur Wehr gesetzt hätte, hat anscheinend zu einem Gefühl geführt, alles Repressive machen zu können, das vorher als Tabu galt. 

Insofern handelt es sich bei diesem Datum nicht nur um das eines verantwortungslosen Aktes seitens der Regierung, sondern auch um das Versagen dessen, was bei anderen Gelegenheiten die über den Klee gelobte Zivilgesellschaft ist. Sie hat zu diesem Zeitpunkt schlichtweg nicht stattgefunden. Die Gründe sind zahlreich. Der wesentliche wird sein, dass als ein Ergebnis eines langen Prozesses der Befriedung Institutionen wie Parteien und Gewerkschaften den demokratischen Geist aufgegeben zu willfährigen Instrumenten der herrschenden Verhältnisse geworden sind. Wer nicht mehr beißen und nagen muss, verliert mit der Zeit die Zähne.

Die Geschwindigkeit, mit der die Gesellschaft in eine autoritäre Veranstaltung abgeglitten ist, in der es eine sanktionierte Meinung gibt und zum Halali auf jede andere Form der Betrachtung geblasen wird, ist atemberaubend. Und es handelt sich um nichts anderes als eine neue Form des Totalitarismus. Die Definition ist sehr einfach: wenn du nicht der herrschenden Meinung bist, dann bist du entweder irre oder du dienst dem Feind. Was erklärt, warum gleichzeitig zum Aussetzen der essenziellen Grundrechte fieberhaft an Feindbildern gearbeitet worden ist. Und auch da war man erfolgreich. Denn tatsächlich sind sie bei jeder Gelegenheit parat und handelt es sich entweder um die Kategorien geistiger Verwirrung oder dem Wechsel ins feindliche Lager. 

Wenn es nicht zu einem großen Knall kommt, d.h. wenn dieser Tendenz nicht Einhalt geboten wird, dann ist es keine so abseitige Prognose, dass wir uns nicht über weitere Fragen der Zukunft werden unterhalten müssen. Zumindest nicht hier, in Europa. Dann mögen Nachkommen ihre Schlüsse aus einem großen, kollektiven Versagen ziehen.

Es wird deutlich, dass es dann mit einem einzigen Sündenbock nicht getan sein wird. Jeder Mensch, das ist vielleicht eine wesentliche Einsicht unserer Zivilisation, ist verantwortlich für das, was er tut, und für das, was er nicht tut. Das Aufstehen steht noch aus!

Rechtsstaat Makulatur?

Die Lage ist nicht nur heikel, sie ist auch kompliziert. Es geht und die Frage von Recht und Gesetz. Mit Hinblick auf die geltende Verfassung wird davon gesprochen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Das Wesen des Rechtsstaats besteht darin, dass die verfassungsmäßig definierten Rechte unveräußerlich sind. Unveräußerlich heißt, sie sind unter keinen Umständen preiszugeben. Egal, welche Situation herrscht, das Recht hat alles andere zu dominieren. Sollte es dennoch eingeschränkt werden, so hat der Terminus Rechtsstaat seine Berechtigung verwirkt. 

Schwierige Situationen für ein Staatswesen bedeuten, was die Rechtsstaatlichkeit anbetrifft, eine Art Nagelprobe für seine Reife. Es geht hier nicht um das Abstraktum „Staat“, sondern um die gesamte Gesellschaft. Sind diejenigen, die von der Bevölkerung mit einem Mandat auf Zeit ausgestattet sind, in der Lage, schwierige Situationen zu meistern, und, nicht dass nur eine Dimension in die Betrachtung einfließt, sind auch die Auftraggeber, sprich das Volk, in der Lage, ihren Part in der Bezwingung eines gravierenden Problems zu spielen? 

Bei Betrachtung der gegenwärtigen Situation fällt auf, dass die klare Konstellation, die einen Rechtsstaat ausmacht, in Virulenz geraten ist. Da sind die Mandatsträger in Regierungsverantwortung, die sich in einem Habitus und einer Diktion an das Volk richten, als seien sie Herrscher und hätten es mit Unmündigen zu tun, was die in diesen Tagen von ihnen meist gebrauchten Vokabeln wie „streng“, „hart“ oder „Lockerungen“ belegen. Trotz der Fehler und Malaisen, die seitens der Funktionsträger begangen wurden, sind es immer wieder die Zweifel an der Mündigkeit des Souveräns, die sie beflügeln, Gesetze zu formulieren und zu verabschieden, die als Attacken gegen die verbrieften Rechte zu werten sind. Wenn sich in dieser Krise jemand als reif und diszipliniert erwiesen hat, dann war es der Souverän. Und wenn es Zweifel an Loyalität und Verantwortungsbewusstsein gegeben hat, dann betraf es Mandatsträger, die ihrerseits die Krise genutzt haben, um sich schnöde zu bereichern.

Ja, man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass Gesetze, die in ihrer Entstehung den vorgegebenen formalen Weg gegangen sind, seien ein Signum des Rechtsstaates. Gesetze, die das Recht außer Kraft setzen, haben mit dem Wesen eines Rechtsstaates nichts gemein. Auch, und wenn es noch so schmerzt, auch Diktatoren der eigenen Geschichte haben Gesetze erlassen und sich auf diese berufen. Nur hatten sie nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Sie waren, wie momentan auch, formale Akte, die Rechte außer Kraft setzten.

Dass ein Parlament, das sich anmaßt, Gesetze zu verabschieden, die die Rechte ihrer Auftraggeber außer Kraft setzen, ist der Skandal. Und, seien wir ehrlich, eine Mehrheit hat sich daran beteiligt, ob mit Bedenken oder nicht. Entscheidend ist der Akt. In Bezug auf die massive Einschränkung von Grundrechten muss davon gesprochen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Gesetzesstaat, aber kein Rechtsstaat ist. 

Zu der gravierenden Verfehlung, die sich im Verlauf der Krise stabilisiert hat, gehört das Narrativ, dass man zu gegebener Zeit entscheide, wann die „unveräußerlichen“ Rechte an den Souverän zurückgegeben werden. Dass andere Organe, wie die eine der Grundfreiheiten genießende Presse und die öffentlich-rechtlichen Anstalten, sich an dem verwegenen Narrativ beteiligen und sich nicht zum Anwalt des Souveräns machen, dokumentiert, wie weit von einer Staatskrise gesprochen werden muss. 

Wenn sich einwandfrei verhaltene Bürgerinnen und Bürger durch Dokumente legitimieren müssen, um die ihnen genommenen Freiheiten eingeschränkt zurückzuerhalten, ist der Terminus Rechtsstaat Makulatur.   

Was macht eigentlich der Verfassungsschutz?

Derzeit kreist ein Narrativ durch den Äther, das vor allem von verschiedenen Politikern in die Welt gesetzt wurde und von vielen Medien verbreitet wird. Es geht dabei um die im Grundgesetz beschriebenen unveräußerlichen Rechte der Bürgerinnen und Bürger. Wir reden hier über das Recht auf freie Meinungsäußerung, die Versammlungsfreiheit wie die Freizügigkeit. Es ist bekannt, dass diese im Rahmen der Corona-Pandemie massiv eingeschränkt wurden. Die Beschlüsse wurden in dafür nicht legitimierten Gremien gefasst und im Nachhinein vom Parlament, dem Bundesrat und dem Bundespräsidenten gebilligt. Allein dieser Umstand ist bereits eine massive Beschädigung der Verfassungsorgane. Was allerdings bleibt, ist die Unveräußerlichkeit der erwähnten Rechte, auch wenn sie temporär eingeschränkt sind.

Das in die Welt gesetzte Narrativ ignoriert den Umstand der Unveräußerlichkeit und es wird wiederholt davon gesprochen, dass die Grundrechte unter gewissen Umständen gewissen Bürgerinnen und Bürgern zurückgegeben werden könnten. In diesem Kontext wird wiederum ein Vokabular benutzt, das in Bezug auf die verfassungsmäßigen Rechte fehl am Platz ist und aus dem Strafvollzug stammt. Da wird von strengen Regeln gesprochen und von Lockerungen, die man gewähren will, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Es handelt sich dabei um eine Umdeutung der Verfassung, ja, um eine schwere Verletzung von deren Ziel und Geist. 

Dass in diesem Kontext der Verfassungsschutz schweigt, während er auf anderen Feldern aktiv wird, dokumentiert die Schräglage, in der wir uns befinden. Ob Menschen, die ihre eigenen, zuweilen abstrusen Schlüsse aus der gegenwärtigen Lage ziehen und sich auf esoterische, die Corona-Situation ignorierende und verwegene Deutungsmuster einlassen, den Tatbestand einer Gefährdung der Verfasssungsmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland verursachen, ist eher zweifelhaft. Das zu beurteilen ist die Aufgabe der Exekutive, nicht die des Verfassungsschutzes.

Letzterer wäre gut beraten, sich mit den Verbreiterinnen und Verbreitern des erwähnten Narrativs zu befassen, die Amt, Funktion und gesellschaftliche Stellung dazu missbrauchen, um die Verfassung umzudeuten. Da werden aus den Grundrechten Gnadenakte, die ein Obrigkeitsstaat den Untertanen zukommen lässt. Es handelt sich dabei um die größte Attacke gegen die Verfassung der Republik seit ihrem Bestehen. Und was macht der Verfassungsschutz? Er beobachtet Esoteriker von der schwäbischen Alb!

Großes Lob bekommt er ausgerechnet, aber logischerweise von denen, die das neue Narrative der Gnadenrechte bedienen und die, da muss man sich nichts vormachen, gegenwärtig über die Macht verfügen. Das Bittere an dieser Erkenntnis ist die Tatsache, dass die Machthaber auf Zeit, auch das ist eine Binsenweisheit demokratischer Gesellschaften, sich nicht aufführen oder zu erkennen geben, dass sie im Auftrag derer unterwegs sind, die sie behandeln wie Unmündige, zu keiner vernünftigen Entscheidung Fähige, die betrachtet werden wie Häftlinge und Delinquenten. Ihnen wird suggeriert, es hinge exklusiv von ihrem Betragen ab, wie es weiter verläuft mit den Infektionen und wie die Lage auf den Intensivstationen ist. Oft, allzu oft waren es die gleichen Personen, die vor der großen Pandemie das Gesundheitssystem rationalisiert und auf Gewinn ausgerichtet haben, und sie, die den Geist der Verfassung mit Füßen treten, erzählen dem Volk, das nach Aussagen bestimmter Politiker ja eigentlich gar nicht mehr existiert, es sei durch sein Fehlbetragen für die Katastrophe verantwortlich ist. Übrigens eine Verschwörungstheorie, die alle anderen, die kursieren, bei weitem übertrifft.

Angesichts des beschriebenen Narrativs und der verheerenden Fehldeutung der eigenen Funktion wäre es höchste Zeit, dass sich der Verfassungsschutz mit diesen Entwicklungen beschäftigt. Großer Applaus bliebe nicht aus.