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Iran: Präventivschläge und das Völkerrecht

Jetzt muss die Geschichte natürlich umgeschrieben werden. Bei der russischen Intervention in der Ukraine hat es sich um einen Präventivschlag gehandelt, der verhindern sollte, dass die Bedrohung der eigenen Sicherheit durch eine NATO-Mitgliedschaft der Ukraine gesteigert wurde. Zudem ging es um den Schutz der in der Ukraine lebenden russischen Minderheit, die durch das ukrainische Regime terrorisiert wurde. Angesichts der hiesigen Darstellung des Konfliktes klingt diese Perspektive absurd. Der Clou bei der Sache ist jedoch, dass sie genau der immer von der russischen Seite formulierten Sicht entspricht. 

Bei der aktuellen konzertierten militärischen Intervention von Israel und den USA gegenüber dem Iran wird von einem Präventivschlag gesprochen. Es ginge um die Verhinderung der atomaren Bewaffnung des Mullah-Regimes und um die Befreiung der iranischen Bevölkerung von der dortigen Diktatur. Dass der Iran über viel Öl verfügt und ein Mitgliedsstaat bei BRICS ist, spiele dabei keine Rolle. 

Erstaunlich ist, wie sich die manche Chronologien gleichen. Bei dem abzusehenden Konflikt um die Ukraine existierten im Vorfeld Verhandlungen, die eine Eskalation verhindern sollten. Sie gipfelten in Abkommen, die den Namen Minsk I und II trugen und sich als Ablenkungsmanöver der westlichen Beteiligten entpuppten, um Zeit für die Militarisierung der Ukraine zu gewinnen. Im Falle des Irans ging es um Verhandlungen, die die atomare Bewaffnung des Iran verhindern sollten. Noch vor wenigen Tagen hieß es von US-amerikanischer Seite, man mache bei den Gesprächen große Fortschritte. Dann folgte der Beschuss. Wäre der Schluss, dass es sich nicht lohne, mit den USA, Israel oder der EU zu verhandeln, weil sie stets etwas im Schilde führten, was nicht ihren Worten entspräche, ein falscher?

Der amerikanische Präsident Trump, so die Kritik aus dem eigenen Land, habe sich nicht an die Verfassung gehalten. Er sei lediglich autorisiert, bei Gefahr in Verzug Militärschläge zu veranlassen. Das sei nicht der Fall. Insofern hätte er sich vom Kongress die Zustimmung für die Militäroperation geben lassen müssen. Das hat er nicht getan. Das zu klären, bleibt ein amerikanisches Binnenproblem.

Die hiesige Kriegskanaille, von der EU bis hin zum blutmäuligen GB, stellte sich tatsächlich vor die Kameras und bellte gegen den angegriffenen Iran, er solle bitte nicht reagieren. Das mit der Mullah-Diktatur zu rechtfertigen ist ein wichtiger Hinweis auf das eigene Verhältnis zum Völkerrecht. Ein Kanzler, der noch vor kurzem davon sprach, dass die USA in der als Naher oder Mittlerer Osten bezeichneten Weltregion Drecksarbeit für uns leisteten, hat sich auch in dieser Hinsicht besonders profiliert. 

Fragt man die hier lebenden Menschen, die der ohne jeden Zweifel brutalen Diktatur im Iran  entkommen sind, wie sie die aktuelle Situation beurteilen, bekommt man tiefe Einblicke in die Tragödie. Sie sind für den Sturz des Regimes. Sie kennen aber auch die Geschichte ihres Landes. Sie wissen um das monothematische Interesse der USA hinsichtlich der Ressourcen, sie wissen um den Sturz des Präsidenten Mossadegh, sie wissen um die Freiheiten und die gleichzeitigen Folterkeller des vergangenen Schahs und sie reklamieren Zeit, die die Bevölkerung brauchen wird, um ihren Willen demokratisch zu artikulieren. 

Nach den Bomben ein neuer Schah? Wie weit kann der nackte Imperialismus noch gehen, um seine Brandstiftungen zu legitimieren? Und wie absurd können die Begründungen für kriegerisches Handeln noch gestaltet werden?

Es ist nicht so einfach, wie es dargestellt wird. Und es geht nicht so aus, wie es sich die vermeintlichen Strategen ausgedacht haben. Soviel ist sicher. Nur wie lang die Todesliste sein wird, das steht noch nicht fest.    

Iran: Präventivschläge und das Völkerrecht