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Demokratie: In der Falle

Da ist eine eigenartige Entwicklung im Gange. Entgegen aller Warnungen aus dem Munde großer Vordenker der westlichen Demokratie, von Voltaire bis Benjamin Franklin, von Rousseau bis Montaigne, läuft hier eine Show, die alle bisherigen Annahmen Lügen straft. Die Ikonen des politischen Systems der Demokratie hatten allesamt davor gewarnt, den Schutz und die Sicherheit über das Recht und den Geist zu stellen. Andernfalls, so wussten sie, und womit sie Recht hatten, geht jede Demokratie zugrunde.

Besieht man sich die gegenwärtige Entwicklung, hier, in unserem Land besonders, dann befinden wir uns in einem Prozess, in dem ein Großteil der politischen Vertreter die Koordinaten völlig aus dem Kopf verloren hat. Um es, ganz klassisch wie banal, noch einmal zu formulieren: Das Recht steht über der Maßregelung, die politischen Vertreter sind Gesandte des Volkes auf Zeit. Sie haben zum Wohle des Souveräns zu regieren. Die Gelder, mit denen sie das tun, kommen aus den Kassen ihrer Auftraggeber und sind so zu verausgaben, wie die Auftraggeber es für sinnvoll halten. Angriffe auf das Modell des Zusammenlebens sind nach der Devise zu behandeln: Recht vor Sicherheit und nicht umgekehrt!

Sehen wir uns die Zustände an, die mittlerweile herrschen, dann muss festgestellt werden, dass sich der Rechtsstaat längst zu einem Gesetzesstaat entwickelt hat. Die Regelung steht vor dem Recht. Die Volksvertreter fühlen sich nicht an das Begehren gebunden. Sie halten ihre Wählerschaft für ein geistig minderbemitteltes Klientel, das die Komplexität der Welt nicht versteht und belehrt werden muss. Und wenn Abgeordnete in Serie auf ihren Instagram-Kanälen wie die Nikoläuse auftreten, die den staunenden Kindern Geldzuwendungen vom Bund als ihre Wohltat präsentieren, obwohl es sich um Steuergelder handelt, die sie selbst nicht erwirtschaftet haben, und wenn höchste Amtsträger auf internationalem Parkett davon reden, dass es ihnen egal ist, was ihre Wählerschaft in Fragen von Krieg und Frieden hält und so etwas in Serie ohne Folgen bleibt, dann stellt sich aktuell nicht mehr die Frage nach dem Zustand der Demokratie. Sie ist auf dem Hund.

Dass der enttäuschte und tatsächlich durch die Chuzpe überforderte Souverän etwas dagegen tun möchte, liegt auf der Hand. Und, als kleiner Hinweis an die unbelehrbaren und selbstherrlichen, aber immer noch sehr irdischen Volksvertreter, erstens ist die Bevölkerung nicht so dumm, wie Sie das meinen und zweitens ist Ihre eigene Qualität nicht durch die Anwesenheit in vom Niveau her unterirdischen Talk Shows dokumentiert. Das kann nicht gut gehen.

Zur Frage, was der Souverän in solchen Fällen macht? Im Moment hebt er das Stoppschild. Auf dem steht, unabhängig von den Erkenntnissen über ein Bündnis, das dem Land mehr schadet als nutzt, Kein Krieg! Raus da, Schluss mit dem Proxy Krieg, hinter dem die USA gegen Russland steht!

Und, das als Hinweis an alle, die es hören wollen, die Intelligenz derer, die von einer Wahl zur nächsten abgestraft werden, dieses einfache wie plausible Signal verstehen sie nicht. Oder es existiert eine weitere Abhängigkeit, die größer ist als die vom Souverän. Entweder sie sind sehr begriffsstutzig oder sie haben keinen Charakter und keine Haltung. Oder beides. Mitgefühl können sie allerdings nicht erwarten. Auch wenn sie in der Falle sitzen. Dafür haben sie sich zu unbotmäßig aufgeführt.

Rechtsstaat Makulatur?

Die Lage ist nicht nur heikel, sie ist auch kompliziert. Es geht und die Frage von Recht und Gesetz. Mit Hinblick auf die geltende Verfassung wird davon gesprochen, dass wir in einem Rechtsstaat leben. Das Wesen des Rechtsstaats besteht darin, dass die verfassungsmäßig definierten Rechte unveräußerlich sind. Unveräußerlich heißt, sie sind unter keinen Umständen preiszugeben. Egal, welche Situation herrscht, das Recht hat alles andere zu dominieren. Sollte es dennoch eingeschränkt werden, so hat der Terminus Rechtsstaat seine Berechtigung verwirkt. 

Schwierige Situationen für ein Staatswesen bedeuten, was die Rechtsstaatlichkeit anbetrifft, eine Art Nagelprobe für seine Reife. Es geht hier nicht um das Abstraktum „Staat“, sondern um die gesamte Gesellschaft. Sind diejenigen, die von der Bevölkerung mit einem Mandat auf Zeit ausgestattet sind, in der Lage, schwierige Situationen zu meistern, und, nicht dass nur eine Dimension in die Betrachtung einfließt, sind auch die Auftraggeber, sprich das Volk, in der Lage, ihren Part in der Bezwingung eines gravierenden Problems zu spielen? 

Bei Betrachtung der gegenwärtigen Situation fällt auf, dass die klare Konstellation, die einen Rechtsstaat ausmacht, in Virulenz geraten ist. Da sind die Mandatsträger in Regierungsverantwortung, die sich in einem Habitus und einer Diktion an das Volk richten, als seien sie Herrscher und hätten es mit Unmündigen zu tun, was die in diesen Tagen von ihnen meist gebrauchten Vokabeln wie „streng“, „hart“ oder „Lockerungen“ belegen. Trotz der Fehler und Malaisen, die seitens der Funktionsträger begangen wurden, sind es immer wieder die Zweifel an der Mündigkeit des Souveräns, die sie beflügeln, Gesetze zu formulieren und zu verabschieden, die als Attacken gegen die verbrieften Rechte zu werten sind. Wenn sich in dieser Krise jemand als reif und diszipliniert erwiesen hat, dann war es der Souverän. Und wenn es Zweifel an Loyalität und Verantwortungsbewusstsein gegeben hat, dann betraf es Mandatsträger, die ihrerseits die Krise genutzt haben, um sich schnöde zu bereichern.

Ja, man darf sich nicht der Illusion hingeben, dass Gesetze, die in ihrer Entstehung den vorgegebenen formalen Weg gegangen sind, seien ein Signum des Rechtsstaates. Gesetze, die das Recht außer Kraft setzen, haben mit dem Wesen eines Rechtsstaates nichts gemein. Auch, und wenn es noch so schmerzt, auch Diktatoren der eigenen Geschichte haben Gesetze erlassen und sich auf diese berufen. Nur hatten sie nichts mit einem Rechtsstaat zu tun. Sie waren, wie momentan auch, formale Akte, die Rechte außer Kraft setzten.

Dass ein Parlament, das sich anmaßt, Gesetze zu verabschieden, die die Rechte ihrer Auftraggeber außer Kraft setzen, ist der Skandal. Und, seien wir ehrlich, eine Mehrheit hat sich daran beteiligt, ob mit Bedenken oder nicht. Entscheidend ist der Akt. In Bezug auf die massive Einschränkung von Grundrechten muss davon gesprochen werden, dass die Bundesrepublik Deutschland ein Gesetzesstaat, aber kein Rechtsstaat ist. 

Zu der gravierenden Verfehlung, die sich im Verlauf der Krise stabilisiert hat, gehört das Narrativ, dass man zu gegebener Zeit entscheide, wann die „unveräußerlichen“ Rechte an den Souverän zurückgegeben werden. Dass andere Organe, wie die eine der Grundfreiheiten genießende Presse und die öffentlich-rechtlichen Anstalten, sich an dem verwegenen Narrativ beteiligen und sich nicht zum Anwalt des Souveräns machen, dokumentiert, wie weit von einer Staatskrise gesprochen werden muss. 

Wenn sich einwandfrei verhaltene Bürgerinnen und Bürger durch Dokumente legitimieren müssen, um die ihnen genommenen Freiheiten eingeschränkt zurückzuerhalten, ist der Terminus Rechtsstaat Makulatur.   

Das Hoeneß-Syndrom

Die demokratischen Institutionen, auf denen eine demokratische Republik basiert, haben zunehmend an Autorität verloren. Parlamente, die Gesetze beschließen, Gerichte, die nach Recht Urteile fällen und Behörden, die bei Vergehen ermitteln, sie alle werden einerseits von einer alles durchdringenden Öffentlichkeit heimgesucht, die es den Akteurinnen und Akteuren immer schwerer macht, nach bestem Wissen und Gewissen zu handeln. Und diese Institutionen werden zunehmend gebeugt von mächtigen Interessengruppen, die über starke Lobbys verfügen. Beides führt nicht zur Stärkung der demokratischen Institutionen. Ihr Handeln steht aus Sicht der großen Masse der Bevölkerung längst nicht mehr über allen Vorbehalten.

Stattdessen haben vor allem Talkshows das übernommen, was den demokratischen Institutionen vorbehalten ist. Sie beraten nicht nur bestimmte Fälle, sondern sie fällen auch bestimmte Urteile. Dazu werden spektakuläre und prominente Vorkommnisse behandelt, anhand derer abgeklopft wird, inwieweit welche Position bei der Bevölkerung mehrheitsfähig ist. Genau betrachtet ist das ein sehr perfides Spiel, weil dabei nicht nur herausgefunden wird, mit welchen Positionen Wahlen gewonnen werden, sondern welche politischen Projekte auch ohne großen Widerstand verwirklicht werden können, ohne dass sie zu einem demokratischen Land passten.

Der Fall des Ex-Bayerpräsidenten Uli Hoeneß ist so einer. Vor ihm gab es viele andere. Robert Enke, Michael Schumacher, Kachelmann, Eva Herrmann, Alice Schwarzer etc.. Solche Fälle erzeugen Aufsehen und schon ist die mediale Austarierungsmaschine auf Hochtouren. Im Falle Hoeneß lässt sich die Angelegenheit sehr nüchtern zusammenfassen: Ein überaus erfolgreicher Manager, der in hohem Maße an der Börse aktiv war und der nach einem Hinweis mit Steuerhinterziehung in Verbindung gebracht wird. Er greift zum Mittel der Selbstanzeige, das in dieser Republik eine Sonderbehandlung einer bestimmten Straftat garantiert. Bei den Ermittlungen und im Prozess wird deutlich, dass aufgrund von massiven Ungereimtheiten das Delikt genauer betrachtet werden müsste. Und obwohl anfänglich von einer Hinterziehungssumme von 3 Millionen ausgegangen wird, dann von 27 und schließlich von 30 Millionen geredet wird, ist der Prozess in wenigen Tagen vorbei, der Delinquent akzeptiert das milde Strafmaß, ihm wird vom bayrischen Ministerpräsidenten wie von der Bundeskanzlerin hoher Respekt gezollt und tritt kurz danach die Haftstrafe an, die bereits nach sieben Monaten zum Freigang gemildert wird.

Allein bei der nüchternen Betrachtung der Fakten wird deutlich, was dort nicht zusammenpasst. In einem gesellschaftlichen Diskurs, der sich immer wieder um den Begriff der Gerechtigkeit dreht, besteht eine gewaltige Dissonanz zwischen der geschilderten juristischen Milde und gerichtlichen Entscheidungen wie dem Berliner Bienenstich-Urteil, das die Kündigung einer Beschäftigten sanktionierte, die ein nicht verkauftes und zum Wegwerfen bestimmtes Stück Bienenstich verzehrt hatte. Und die findigen Juristen werden jetzt erklären, dass beides rechtlich einwandfrei sei. Das ist sicherlich der Fall, sollte jedoch dazu führen, den Diskurs zu politisieren und danach zu streben, die Legislative dahin zu bringen, die Gesetze so zu verändern, dass eine derart Gesetzes konforme, jedoch skandalöse Rechtsprechung nicht mehr möglich ist.

Die Diskussionen, die nun wieder in der medialen Öffentlichkeit um den Fall Hoeneß geführt werden werden, haben zum Ziel, ihn wegen seiner Verdienste und seiner Reue zu exkulpieren. Das hat mit dem Interesse eines demokratischen Rechtsstaates nichts zu tun. Jener muss exklusiv dafür Sorgen, dass er, seine Institutionen und das ihn tragende Volk Attacken unbeschadet übersteht. Verfolgt der Rechtsstaat dieses Interesse nicht, dann tritt vielleicht einmal ein Zustand ein, den Bertold Brecht in seinem Resolutionslied so beschrieb:

In Erwägung unsrer Schwäche machtet
Ihr Gesetze die uns knechten solln.
Die Gesetze seien künftig nicht beachtet
In Erwägung dass wir nicht mehr Knecht sein wolln.