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Aufregung über Enteignung

Der gegenwärtige Zustand einer Gesellschaft, zumindest der ihres Bewusstseins, lässt sich immer auch sehr gut an dem ablesen, was als die beherrschenden Diskussionsthemen in den verschiedenen Branchen der Governance vorherrscht. Auf dem Sektor der Politik wird im Moment sehr vieles deutlich. Da hat vor wenigen Wochen der Vorsitzende der FDP gefordert, den Paragraphen 15 des Grundgesetzes abzuschaffen. Vielen Medien war das außer einer kleinen Meldung keine große Beachtung wert. 

Das befremdet deshalb, weil allenthalben das 70. Jubiläum des Grundgesetzes gefeiert wird und gerade die Artikel 14 und 15 zu dem gehören, womit gerne geworben wird. Artikel 14 besagt, dass Eigentum verpflichtet und 15, dass durch ein Gesetz festgelegt werden muss, wie die Vergesellschaftung von Grund, Boden, Naturschätzen und Produktionsmittel entschädigt werden soll. Indem durch Streichung des § 15 die Vergesellschaftung nicht mehr geregelt werden kann, ist nach der Logik des Grundgesetzes auch keine mehr möglich. Und somit ist der Appell, dass Eigentum verpflichtet, eine nichtssagenden Phrase.

Dass die Aussage des Juso-Vorsitzenden, es müsse überlegt werden, bestimmte Großunternehmen – und er nannte dabei BMW – zu enteignen, hat zu einem Sturm der Entrüstung geführt. Wer die staatskapitalistische Rolle, die der genannte Konzern in Bayern wie Berlin spielt, nicht so genau zu Kenntnis genommen hat, schaue nur näher hin. Die Verwebung mit Staat und Politik ist gewaltig. Dazu existieren eine Reihe von Beispielen, die allerdings die Frage aufwerfen, ob eine Enteignung und Überführung in Staatseigentum, denn das ist es, was das gegenwärtige Grundgesetz ermöglicht – überhaupt noch Sinn macht. Genau genommen hat die Wirtschaft bereits zahlreiche staatliche Funktionen und Apparate de facto dem Volk enteignet und unter ihre Regie genommen.

Die Ignoranz gegenüber einem neuen neoliberalistischen Putschversuch eines Christian Lindner und die Aufregung wegen der sozialromantischen Überlegung des Kevin Kühnert belegen, dass die Diskussion in eine falsche Richtung geleitet werden soll. Wenn alles in einer Diskussion enden sollte, ob das Grundgesetz so bestehen bleibt, wie es ist, oder ob an den Paragraphen 14 und 15 etwas geändert werden soll, dann wird der gegenwärtige Zustand, in dem unverantwortliches Agieren vieler Großkonzerne akzeptiert wird, folgenlos bleiben. Der Vorstoß der Freidemokraten dokumentiert einmal wieder ihre jenseits der Rationalität liegenden Marktideologie und der des jungen Sozialdemokraten seinen Glauben an eine Verfassung, die besonders in den genannten Fällen sehr selten zur Anwendung kam. 

Die Empörung, die sich allerdings um die Kühnert-Äußerung rankt, ist eine besondere Betrachtung wert, weil sie einerseits zeigt, wie interessengeleitet oder verblendet diejenigen sind, die dazu Stellung nehmen und weil sei andererseits zutage legt, was innerhalb der SPD vonstatten geht. Dass der gute Mann aus den eigenen Reihen scharf angegangen und sogar mit Donald Trump verglichen wird, provoziert die Frage, wer eigentlich die SPD enteignet hat.

Dass die Diskussion aufgekommen ist, indiziert die Erkenntnis, dass es so, wie vieles organisiert ist, nicht mehr weiter laufen kann. Und dass Modelle wie der VW-Konzern, in dem der Staat seinerseits eine wichtige Rolle spielt, jenseits der hysterischen Ablehnung, nicht begehrenswert sind, ist daran ablesbar, dass kaum Unterschiede in den Handlungsweisen zu rein privatwirtschaftlich aufgestellten Konglomeraten besteht. 

Die Diskussion ergibt nur dann einen Sinn, wenn sie zu Überlegungen zu anderen, neuen Formen möglicher Vergesellschaftung führt.