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Drohnen: Verteidigung auf fremdem Territorium?

Jetzt wird ein Instrument, das ausschließlich zur asymmetrischen Kriegsführung außerhalb des eigenen Territoriums eingesetzt wird, als „Schutz unserer Soldatinnen und Soldaten“ deklariert. So viel Impertinenz muss man sich erst einmal trauen. Dass in der CDU mit ihrer unsäglichen Verteidigungsministerin, die bereits von deutschen Fregatten im südchinesischen Meer träumt, ein solcher Unsinn herausgehauen wird, muss allerdings nicht mehr verwundern. Und dass das selbe Lager der SPD nun die Regierungsfähigkeit abspricht, wundert nicht, erfordert jedoch eine grundsätzliche Debatte. Mit dem bereits getätigten Kauf von Drohnen und ihrer geplanten ballistischen Aufrüstung geht es nicht mehr um die Wacht am Rhein. Es geht um Kriege mit aktiver deutscher Beteiligung auf fremden Territorium. Wenn das die Zustimmung zu dem ist, was Regierungsfähigkeit genannt wird, dann ist es an der Zeit, nicht nur die CDU, sondern auch die anderen Parteien, wie Grüne, Linke, FDP etc. zu fragen, wie sie es nicht nur mit dem Grundgesetz, sondern auch mit dem imperialistischen Krieg halten. Etwas Besseres konnte vor den anstehenden Bundestagswahlen 2021 nicht passieren.

Das Grundgesetz, noch im letzten Jahr zum 70. Jubiläum seiner Verabschiedung gefeiert und in Prachtausgaben in alle Windrichtungen verschickt, sieht in den Paragraphen 115a ff. lediglich den Verteidigungsfall vor. Es heißt, im Falle eines Angriffs auf das Territorium der Bundesrepublik Deutschland ist der Einsatz von Militär gerechtfertigt. Dass bereits in der Vergangenheit dieses Gesetz, das aus der Geschichte des imperialistischen Krieges resultierte, von parlamentarischen Mehrheiten gebeugt wurde, wie im Falle des Balkankrieges 1990 auf maßgebliches Drängen der Grünen und nach 9/11 in Afghanistan etc., ist bekannt. Ob diese, auch durch die Kriegsergebnisse belegte Faktizität zu einem neuen Normalzustand erklärt werden soll, muss noch entschieden werden. 

Die Drohnen-Technologie muss als Konsequenz aus dem Aufkommen der asymmetrischen Kriegsführung angesehen werden. Das Verlassen der Form traditioneller Kriegsführung durch Guerillas und andere, kleine, der klassischen Militärformation unterlegene Verbände hatte mit spektakulären taktischen Erfolgen ein Umdenken zunächst bei den USA zur Folge. Nach den klassischen Invasionen der Vergangenheit hieß es dann „no boots on the ground“. Die Folge war die Entwicklung von Kampfdrohnen, die ihrerseits aus für den Gegner unerreichbarer Höhe mit großer Schlagkraft und chirurgischer Präzision von einem sicheren Ort aus, wie zum Beispiel aus Container im us-amerikanischen Nevada oder dem pfälzischen Ramstein, operieren konnten. 

Dass es bei den folgenden, zahlreichen Einsätzen trotz der reklamierten Präzision immer wieder zu verheerenden Kollateralschäden kam, belegte vor Kurzem noch eine Klage von Opferangehörigen aus dem Jemen vor einem deutschen Gericht, deren Familienmitglieder zu den Toten einer liquidierten Hochzeitsgesellschaft gehörten und die von den amerikanischen Streitkräften vom pfälzischen Ramstein aus durchgeführt worden war. Dass das deutsche Gericht die Klage abwies, weil sich bis heute niemand traut, sich derartige Operationen von deutschem Boden aus zu verbieten, dokumentiert, wieviel Mut dazu gehört, das deutsche Grundgesetz tatsächlich leben zu wollen. Mit den Lehren aus dem letzten großen Krieg hat das nichts zu tun.

So, wie immer, handelt es sich nun auch bei der Drohnen-Frage um einen schleichenden Prozess. Die Befürworterinnen von asymmetrischen Kampfeinsätzen auf fremdem Territorium befürworten den imperialistischen Krieg. Punkt. Lasst uns bitte alle wissen, wer das noch tut! So desolat die Lage auch ist, wir wollen immer noch dazu lernen, wie weit die politische Degeneration im Lande fortgeschritten ist. Denn ein klares Bild, so trüb es auch ist, schützt vor Illusionen.

Erzürnte Barbaren

Es ist zu einem schwierigen Unterfangen geworden, Kritik zu formulieren, die sich vernünftig begründen lässt und gleichzeitig nichts oder relativ wenig zu bewegen. Der Grund liegt in einer Art Imprägnierung vieler Menschen gegen Gründe der Vernunft. Es geht um die Begründung von Zweifeln am Regierungshandeln. Es geht nicht um Moral. Um es noch einmal deutlich zu machen: Eine Regierung erhält in gutem Fall bei einer ansehnlichen Wahlbeteiligung das Mandat von der Bevölkerung, für einen zeitlich begrenzten Raum die Geschicke des Landes, quasi als Geschäftsführung, zu verwalten und im günstigen Fall zu gestalten.

Neben der zeitlichen Begrenzung besteht noch eine weitere Einschränkung: Es existieren Geschäftsgrundlagen. Die Geschäftsgrundlagen des politischen Mandats sind im Grundgesetz nachzulesen. Basierend auf dieser schriftlichen Grundlage existiert noch ein Gebäude, das sich Gewaltenteilung nennt. Auch an die Befugniszuschnitte dieser Gewaltenteilung haben sich politische Mandatsträger zu halten. Nun könnte man sagen, Grundgesetz und Gewaltenteilung schränkten den Handlungsspielraum eines Politikers gewaltig ein. Das stimmt und ist auch gut so, denn ohne Einschränkungen der beschriebenen Art befinden sich Mandatsträger im Status der Tyrannei.

Nebenan, in der Türkei, einem NATO-Partnerland, sind de facto die Wegmarken zu einem uneingeschränkten politischen Mandat bereits beschritten. Alle Loyalisten sind aus den Institutionen der Gewaltenteilung bereits entfernt und liegen in Gefängnissen. Nun steht in einem Parlament, das durch Terror von kritischen Stimmen bereinigt wurde, eine Verfassung zur Beschlussfassung, die aus einem beschränkten, regulierten politischen Mandat einen Freifahrtschein für eine despotische Regentschaft macht.

Das Absurde an der jetzigen Situation ist, dass Befürworter dieser verfassungsmäßigen Legitimierung einer Despotie in einem anderen Land, in dem stimmberechtigte Bürgerinnen und Bürger der Türkei leben, für dieses Vorhaben werben und weiter werben wollen. Der türkische Entwurf steht nicht im Einklang mit dem Grundgesetz. Aber die Befürworter berufen sich auf eben dieses Grundgesetz, um die Freiheit zu genießen, für einen Zustand zu werben, der das Grundgesetz respektive seine Freiheiten abgeschafft hat.

Nachdem sich die Bundesregierung bisher aus der Verantwortung gestohlen hat, um die Agitation für eine Despotie auf deutschem Boden zu verbieten, hat das Bundesverfassungsgericht nun einen Rechtsanspruch türkischer Politiker auf derartige Aktivitäten auf deutschem Boden ausgeschlossen. Das ist ein klares Wort. Zudem hat es die Verantwortung für derartige Entscheidungen dorthin gegeben, wo sie auch hingehört, nämlich zur Bundesregierung. Nach der deutschen Geschäftsordnung ist die Lage jetzt klar. Die Bundesregierung hat das, was die Organe der Gewaltenteilung im Sinne der Verfassung formulieren, als ihre eigene Geschäftsordnung zu akzeptieren.

Wer das glaubte, sah sich jedoch am gleichen Tag wiederum eines Besseren belehrt. Niemand geringeres als der Bundesinnenminister trat vor die Kameras der öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten und erklärte, die Rechtslage sei jetzt zwar klar, aber aus taktischen Gründen gegenüber der Türkei würde der Rechtsanspruch für türkische Agitation, der soeben ausgeschlossen worden sei, de facto gewährt, um die türkische Volksseele nicht hochkochen zu lassen. Um es deutlich zu machen, noch einmal, in anderen Worten.: Der deutsche Innenminister gibt offiziell einen Satz von sich, der auch so gefüllt werden könnte: Wir verzichten auf unsere Zivilisation, weil es bedeuten könnte, dass ansonsten die Barbaren erzürnt wären.

Es handelt sich nicht mehr um Phänomene wie Defätismus oder Appeasement, nein, so manches Individuum aus dem geschäftsführenden Ausschuss ist längst dem Irrsinn anheim gefallen.