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Nein, nein und nein!
Ansonsten gilt, vor allem hinsichtlich der Beteiligung dieses Landes am Ukraine-Krieg, §13 VStGB (Verbrechen der Aggression). Schon ein Versuch ist strafbewehrt, doch wo kein Kläger, wird ein Richterspruch fern bleiben. Die Bundesanwaltschaft ist weisungsgebunden, also nicht unabhängig.
Elwood