Archiv für den Monat Dezember 2022

Von Herrschern, Professoren, Huren und Balletttänzerinnen

Als Ernst August I., seinerseits Brite, 1837 König von Hannover wurde, gehörte es zu seinen ersten Amtshandlungen, das relativ freiheitliche Staatsgrundgesetz außer Kraft zu setzen. Von so etwas wie Grundrechten und Partizipation hielt er nichts, interpretierte er doch Herrschaft als etwas von Gottes Gnaden. Daraufhin wagten es insgesamt sieben Professoren der Universität Göttingen, sich mit einem Protestschreiben gegen diesen Akt zu wenden. Das Schreiben landete zunächst nur in der Universitätsverwaltung und wurde sorglichst unter Verschluss gehalten. Aber irgendwie gab es doch eine Kopie, die von Studenten, die von dem Schreien begeistert waren, handschriftlich kopiert wurde und so zu einer Vervielfältigung von nahezu tausend Exemplaren geführt hatte. Schnell wurde von den Göttinger Sieben gesprochen, die es gewagt hatten, gegen den Willkürakt des neuen Monarchen zu protestieren. 

Dieser war so verärgert, dass er die sieben Professoren aus dem universitären Dienst entließ und einige von ihnen sogar des Landes verwies. Letztere wiederum wurden an der hessischen Landesgrenze von jubelnden Studenten empfangen. Ernst August I. begründete seine Handlung naturgemäß nicht, sah sich aber dennoch gezwungen, sich zu äußern. Mit der Bemerkung, Professoren, Huren und Balletttänzerinnen könne man überall kaufen, war der Fall allerdings für ihn erledigt.

Wie es so ist, wenn in Zeiten monolithischer Herrschaft Menschen bereit sind, ein Zeichen zu setzen, obwohl sie wissen, dass sie dafür einen hohen Preis bezahlen müssen, so blieb die Wirkung der Göttinger Sieben nicht aus, für die übrigens ein gewisser Günter Grass eine Skulptur entworfen hat, die heute auf einem zentralen Platz in Göttingen steht, der zur Versammlung wie zur Kontemplation einlädt. Zudem sind sie vor dem niedersächsischen Landtag in Hannover  beeindruckend verewigt. Die Zeit war reif für Erneuerung und für die ersten zarten Schritte zu einer bürgerlichen Gesellschaft. Es sollte bis zum magischen wie tragischen Jahr 1848 noch etwas dauern. Doch das Feld für die Einsicht in Verfassung und Grundrechte war bestellt. 

Und es war so gut bestellt, dass selbst der in die göttliche Herrschaft verliebte Brite und König von Hannover ein Zugeständnis nach dem anderen machen musste, um seine Herrschaft vorerst zu sichern. Es begann mit der dem im Volksmund so treffend genannten Angsttaler, der 1848 eingeführt wurde und auf dem nicht mehr das V.G.G., sprich von Gottes Gnaden, zu lesen war. Im Zuge des Sturzes von Louis Philippe in Frankreich im selben Jahr, schwappte die Bewegung auch nach Hannover über und eine immer selbstbewusster auftretende Bürgerschaft nötigte dem in die Defensive geratenen Monarchen immer mehr Zugeständnisse ab. Eine Revolution, wie sie wieder einmal in Frankreich zu beobachten war, fand allerdings nicht statt.

Mit den Rechten, so hatten es bereits die Göttinger Sieben begriffen, verhielt und verhält es sich so wie mit der Unschuld. Man kann sie nicht ein bisschen verlieren. Entweder das Volk hat sie, oder es hat sie nicht. So einfach ist das und so unendlich oft belegbar ist diese Erkenntnis, die im Zeitalter der manipulativen Rhetorik und der doppelmoralischen Relativierung immer wieder versucht wird zu verbergen. Und was die Käuflichkeit von bestimmten Berufsgruppen angeht, da hatte Ernst August I. wohl Recht. In jeder Krise beweist es sich erneut. Allerdings wird es letztendlich brenzlig für die Herrschaft, wenn sich gerade aus diesem Lager auch der Protest erhebt. Deshalb treiben es die mentalen Despoten so derb mit Wissenschaft und Künsten, wenn sie sich der Willkür widersetzen. 

„Zwietracht, Regel und Sanktion“ – eine neue Hymne?

Bräsigkeit, Unvermögen, Ideenlosigkeit oder maßlose Selbstüberschätzung – letztendlich ist es egal, aus welchem Grunde bei dieser WM ein Ritual nur dreimal aus deutscher Perspektive zu sehen und zu hören war. Das Abspielen und Absingen der Nationalhymne vor einem Spiel. Der Text, den man durch zahlreiche Anstrengungen zumindest den meisten Besuchern von Spielen der Nationalmannschaft beigebracht hat, scheint zu sitzen. „Einigkeit und Recht und Freiheit“ heißt es dort. Es sind gewichtige Sätze, die dem Grundverständnis eines neuen, demokratischen Staates entsprachen und das nach dem II. Weltkrieg ins Pflichtheft geschrieben wurde. Es handelt sich dabei um Prinzipien, die aus den Grundgedanken der bürgerlichen Revolution entwickelt wurden: Freiheit, Gleichheit und Brüderlichkeit. Einer Revolution, nebenbei bemerkt, die in Deutschland nicht stattgefunden hat.

Es geht bei diesen Prinzipien schlichtweg um ein Staatsverständnis, das von selbstbewussten und freien Bürgern ausgeht, die durch ihren Staat dazu ermächtigt werden, das zu tun, was ihren Ideen, ihren Kenntnissen und Fähigkeiten und ihren Vorstellungen entspricht. Und es geht darum, aufgrund dieses Grundverständnisses ein Rahmenwerk zu schaffen, in dem das Rechtens ist, was Positives für die Menschen schafft und die Freiheit sichert. Das Recht ist die alles entscheidende Instanz, um die Freiheit zu sichern. 

Vielleicht sind diese in der Hymne so beschworenen Prinzipien deshalb nicht so in Fleisch und Blut übergegangen, weil es im kollektiven Gedächtnis nichts gibt, was das Revolutionäre dieses bürgerlichen Gedankenguts festgeschrieben hätte. Wäre dem so, dann hätte man nicht, wie ein verärgerter Nachbar es kürzlich formulierte, wegen eines Schnupfens ein Grundrecht nach dem anderen abräumen können. Wer hingegen einmal in Frankreich miterlebt hat, wie noch heute die Matrosen aus Marseille gefeiert werden, die bereit waren, für diese Prinzipien mit ihrem Leben zu bezahlen, weiß, wovon die Rede ist. Die Grundidee des Regierens im Sinne der Französischen Revolution war die Unterstützung des Citoyens, d.h. des freien und selbstbewussten Bürgers. 

Man kann sich darüber beklagen, dass die Verhältnisse so sind. Aber sie sind so, wie sie sind. Und deshalb ist es gar nicht so verwunderlich, dass auch in der anscheinend so modernen Bundesrepublik Deutschland nicht das Recht und die Freiheit im Mittelpunkt stehen, sondern sich im Laufe vor allem der letzten drei Jahrzehnte etwas eingeschlichen hat, was seinerseits durchaus auf eine lange Tradition in diesem Land verweisen kann. Mit der Hauptstadt Berlin erhielt diese Tradition eine neue Chance. Sie nennt sich der preußische Obrigkeitsstaat. Dort wurde davon ausgegangen, dass es einen die Gesellschaft beherrschenden und regelnden Staat gibt. Grundidee war die Unmündigkeit der Bürgerschaft, deren Handeln beaufsichtigt werden und durch ein Regelwerk eingehegt werden musste. Das Mantra der Regierungsführung war das Begriffspaar von Regel und Sanktion. Wer nicht spurt, bekommt die Knute.

Betrachtet man die Entwicklung der Bundesrepublik der letzten Jahrzehnte, so ist festzustellen, dass die hehren Worte aus der Hymne zu einer musealen Formulierung verkommen sind, weil sich der Gesetzgeber, sprich das Parlament, immer mehr mit der Rolle der Obrigkeit aus dem preußischen Bevormundungsstaat identifiziert hat. In großer Geschäftigkeit wurde ein Regelwerk geschaffen, dass sich vor allem mit dem Missbrauch beschäftigt. Das Vertrauen in eine selbstbewusste Bürgerschaft ist nicht gegeben. Stattdessen wird diese behandelt wie ein unmündiges Mündel, das man vor der eigenen Unfähigkeit und Unmäßigkeit bewahren muss. Außer Regel und Sanktion herrscht keine Vorstellung darüber, wie die Regierungsführung aussehen könnte. Dass sich die Gegängelten von diesem System der Regierungsführung nicht mehr repräsentiert sehen, ist eine nur logische Folge. 

Und, um es zu pointieren, kann man ja den Text der Hymne ändern und den gegenwärtigen Verhältnissen anpassen. Der müsste dann beginnen mit der Formulierung. „Zwietracht, Regel und Sanktion“. Klingt fürchterlich, oder?