Wäre es nicht im Herzen Europas, in einem wirtschaftlich mit der ganzen Welt verwobenen Land, wäre es nicht dort, von wo die schlimmsten politischen Verbrechen der Neuzeit ausgegangen sind, dann könnte man das ganze Spektakel als eine Provinzposse abtun. Doch das Gerangel um die Zulassung türkischer Medien zu dem am 17. April vom Oberlandesgericht München angesetzten NSU-Prozess ist an totalitär anmutendem Formalismus und mangelnder politischer Sensibilität nicht zu übertreffen.
In einem Prozess, vor dem die Opferlage bereits evident ist und auf eine zu lange Liste ermordeter türkischer Mitbürger hinweist, in einem Prozess, der in starkem Maße enthüllen wird, welche katastrophale Rolle bundesrepublikanische Organe der Exekutive gespielt haben und wie fürchterlich die Unterlassungen aus den politisch verantwortlichen Stellen bei der lückenlosen Aufklärung derartiger Gewaltverbrechen waren, drängt sich angesichts der Modalitäten um die Pressezulassungen die Vermutung auf, dass man sich schämt und infantilerweise glaubt, die Wahrheit aus den türkischen Medien heraushalten zu können.
Rechtsstaatlichkeit, die nun vom Oberlandesgericht München reklamiert wird, hat im Falle der verdeckten Ermittler und V-Leute, die anscheinend direkt an Gewalttaten beteiligt waren, bei den Aufträgen seitens des Verfassungsschutzes (notabene!) keine Rolle gespielt. In diesem Kontext auf die durchaus vorhandenen Defizite in der Türkei hinzuweisen, grenzt an den einfältigen Versuch, die eigenen Handlungen mit der Schuld anderer begründen zu wollen. Und gerade ein solches Manöver deutet darauf hin, dass die mentalen Defizite hinsichtlich des Geistes von Rechtsstaatlichkeit in der Judikative sehr ausgeprägt sind.
Mit dem formalen Verweis auf das Windhundprinzip, wonach der Zeitpunkt des Akkreditierungsantrages von Pressevertretern über Zulassung und Nichtzulassung entscheidet, wird das internationale Misstrauen geschürt. Was seit dem völligen Versagen des Nestlé-Konzerns nach dem Kindersterben in Afrika nach Trockenmilchkonsum in das Einmaleins einer jeden Firmenpolitik eingegangen ist, scheint sich bei den Richtern des OLG München noch nicht herumgesprochen zu haben: Bei Unfällen, Pannen oder Straftaten kann die Reputation nur gerettet werden, wenn man seine reklamierten Prinzipien dadurch unter Beweis stellt, dass man mit einer großen Transparenz das Debakel aufarbeitet und Maßnahmen zur Verhinderung der Wiederholung kommuniziert. Nur das schafft Vertrauen, alles andere öffnet Tür und Tor zur Spekulation.
Die Unfähigkeit, rechtsstaatlich korrektes Verhalten mit einer gewissen Flexibilität und einem Auge für das angemessene zu kombinieren, zeugt von einem systemischen Problem, das das Verhältnis der Deutschen zu staatlichem Handeln sehr gut charakterisiert. Aus welchen Motiven auch immer gesteuert, zumeist sind es Angst und Unsicherheit, sprich mangelnde Souveränität, klammert man sich an Vorschrift oder Formalie und verweist die Notwendigkeiten des zivilen und politischen Lebens aus dem Raum legitimen Handelns.
Als hätte jemand, um das Dilemma der Deutschen zu illustrieren, einen Fall gesucht, so wirken Figuren und Argumente bei der Zulassung bzw. Nicht-Zulassung türkischer Journalisten zum NSU-Prozess. Anstatt die Veranstaltung als eine Chance zu sehen, die man ergreifen muss, um die letztendliche Dominanz der Rechtsstaatlichkeit zu illustrieren und für die Vorzüge einer Demokratie zu werben, die durch Transparenz, Toleranz und Offenheit besticht, versucht man die Exzesse der Intoleranz aus dem öffentlichen Diskurs fernzuhalten. Hier könnte man Stärke beweisen, und zwar in einem aufklärerischen, freiheitlichen Sinn. Stattdessen kleinkarierter Formalismus, beamtenmäßige Betulichkeit und kommunikative Unbeholfenheit. Wieder einmal sind Akten und Apparate wichtiger als Menschen und ihre Bedürfnisse. Wer aus der Geschichte lernt, ist selber schuld!
